Steuererklärung bei Praktikumsgehalt?
Hallo liebe Community,
Sachverhalt:
Ich befinde mich in einer schulischen Ausbildung und habe in 2019 bei einem Pflichtpraktikum sowie einer Minijobtätigkeit über 450 Euro ein Jahreseinkommen von ca. 6500 Euro Brutto erzielt. Ich habe Steuerklasse 5.
Meine Frau hat die Klasse 3 und wir wollten dieses Jahr eine Zusammenveranlagung der Steuererklärung tätigen und am Ende habe ich festgestellt, dass wir ca. 400 Euro zurückzahlen müssen.
Ich habe einfach das Gefühl dass ich was falsch angegeben habe. Ich dachte immer man darf jährlich ein Freibetrag von 9400 Euro verdienen ohne Steuerzahlung.
Jedoch wurden aus dem Lohn auch Lohnsteuer abgezogen und das wurde dem Finanzamt gemeldet.
Habt ihr Tipps auf was ich achten muss bei der Erklärung oder was ich falsch gemacht habe? Viele Foren sagen dass ich die Lohnsteuer zurück bekommen würde. Ich nutze die Software Wiso Steuer 2020.
Danke Euch schon mal.
2 Antworten
Bei LSK III ist bereits der Grundfreibetrag für zwei Personen einberechnet. Der Lohnsteuerabzug ist also nur dann richtig, wenn der Ehegatte keine eigenen Einkünfte hat. Ansonsten kommt es eben zu Nachzahlungen.
Ja, eine einzige Person darf den jährlichen Freibetrag nutzen. Ihr seid aber zwei! Deine Frau mit Lstkl. 3 hat dadurch wesentlich weniger Lohnsteuer abgeführt, als sie es mit 1 hätte. Eure Einkommen werden am Jahresende addiert! Und daraus errechnet sich eure Steuerlast.