Steuererklärung bei Praktikumsgehalt?

2 Antworten

Bei LSK III ist bereits der Grundfreibetrag für zwei Personen einberechnet. Der Lohnsteuerabzug ist also nur dann richtig, wenn der Ehegatte keine eigenen Einkünfte hat. Ansonsten kommt es eben zu Nachzahlungen.

Ja, eine einzige Person darf den jährlichen Freibetrag nutzen. Ihr seid aber zwei! Deine Frau mit Lstkl. 3 hat dadurch wesentlich weniger Lohnsteuer abgeführt, als sie es mit 1 hätte. Eure Einkommen werden am Jahresende addiert! Und daraus errechnet sich eure Steuerlast.