Welche Hartz 4-Leistung als Alleinerziehende in Ausbildung

4 Antworten

Ich wurde von meinem Sachbearbeiter darauf hingewiesen das ich es mal mit BAB oder Bafög versuchen soll. Nur angeblich steht mir das laut den Leuten die dies entscheiden nichts dergleichen zu. Und ich bekomme für mich kein Kindergeld mehr seid ich eine Tochter habe. Es steht Müttern nicht zu weil man ja eh fürs Kind Kindergeld bekommt.

Entscheidend, um den Ausschlus vom Leistungsausschluss beurteilen zu können, ist der Grund der BAB/BAföG-Ablehnung.
Hast du Antrag gestellt. Dann hast du einen Ablehnungsbescheid bekommen müssen, in dem eine nachvollziehbare Begründung stehen MUSS.
Hast du keinen Antrag gestellt, solltest du dir im Klaren sein, dass die mündliche Aussage von Mitarbeitern des entsprechenden Amtes nichts wert ist.

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Klingt so als würde das Amt von dir erwarten, dass du elternunabhängiges BAB beantragst. Das dich darauf aber niemand beim Sozialamt hingewiesen hat ist schon ein starkes Stück.. Mache das am besten umgehend - die brauchen recht lange für einen Antrag

Seit dem 1. Januar 2013 gelten in Deutschland folgende einheitliche Regelsätze, die im Januar 2014 erhöht werden. (Beispiele, Gesamtübersicht auf Wikipedia).

382 Euro im Monat für eine allein stehende Person, eine allein erziehende Person.

. 255 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahre. 224 Euro für Kinder bis 6 Jahre (Sozialgeld).

Zudem gibt es noch das sogenannte Schulstarterpaket: Am Anfang jedes Schuljahr gibt es einen 100-Euro-Bonus pro Kind.

Die Regelleistung ist pauschaliert und umfasst den gesamten Lebensunterhalt, insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat oder Alltagsbedürfnisse.

Leistungen für Mehrbedarfe umfassen Bedarfe, die nicht durch die Regelleistung abgedeckt sind: Für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammen leben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf anzuerkennen - in Höhe von 36 vom Hundert der Regelleistung, wenn sie mit einem Kind unter sieben Jahren in einem haushalt leben.

Ist vielleicht noch in irgendeiner Weise das Kindergeld für dich berücksichtigt d.h. angerecht worden?

Du bist unter 25 und in Ausbildung (Schule/Beruf/Studium) und wohnst nicht mehr bei den Eltern dann kann das Kindergeld an dich gezahlt werden. Es wird allerdings und wurde eigentlich auch voll, auf ALG2 angerechnet