Stellplatzt?

5 Antworten

Sollte es sich um einen vertragswidrigen Gebrauch (z.B. Gewerbe) handeln, käme ein Anspruch auf Unterlassung nach § 541 BGB infrage. Die Beweislast liegt beim Vermieter.

Hinweis: häufig wechselnde Dienstfahrzeuge haben nichts mit gewerblicher Tätigkeit zu tun, da ein Gewerbe eine wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit voraussetzt.

Wenn im Mietvertrag die Fläche vermietet ist, dann wird er die auch nutzen können. Außer es wurde vereinbart, dass er nur ein Fahrzeug auf den Stellplatz stellen kann oder wenn der Nachbarstellplatz nicht mehr ordentlich benutzt werden kann, etc. Man kann ihm ja auch nicht verbieten, ein größeres Auto hinzustellen. Genau so wenig wird es möglich sein, ihm das Parken von zwei kleineren Fahrzeugen zu untersagen.

susicreamcheese 
Fragesteller
 12.06.2022, 22:34

In den nächsten Mietvertrag schreibe ich : parken für einen PKW. Der verkauft vielleicht Autos. Da stehen dauernd andere . Auch so ein Erlkönig stand neulich da. Und in der Garage ein fetter BMM ohne Kennzeichen. Nerven tut das schon.

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susicreamcheese 
Fragesteller
 12.06.2022, 22:50
@rocko597

Weil die sehr unangenehm sind. Neulich haben Handwerker, die am Haus Reparaturen ausgeführt haben dort auf dem Stellplatz geparkt. Dann kam eine email des Mieters ich solle gefälligst dadnöchste Mal fragen wenn Handwe4ket dort parken. .?.? Er brauchte den Parkplatz zu dem Zeitpunkt nicht … hätte mir das auch persönlich sagen können, war ja in der Wohnung. …ich hab mich groß entschuldigt . Aber hmm . Hatte in 4 Jahren da zweimal Handwerker parken. Und es ist wirklich schwer hier zu parken

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rocko597  12.06.2022, 22:57
@susicreamcheese

Wirklich? Das nervt? Du hast ihm den Stellplatz vermietet und er zahlt, richtig? Somit ist er zu fragen wenn du anderen erlaubst dort zu parken wenn er ned da ist. Du vermietest seine Wohnung ja auch kein 2. mal wenn er auf Urlaub ist, oder?

😅

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Stevo247  12.06.2022, 23:08
@susicreamcheese

Du scheinst den Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer nicht zu kennen. Da besteht auf jeden Fall Nachholbedarf.

Und komme bitte bloß nicht auf die blöde Idee, dir mittels (illegalen) Zweitschlüssel Zugang zu den vermieteten Wohnräumen zu verschaffen, um „nach dem Rechten“ zu sehen.

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susicreamcheese 
Fragesteller
 12.06.2022, 23:18
@rocko597

Ja klar . Stimmt schon alles was du sagst, aber man kann sich ja mal aushelfen. Du kannst die Handwerker da mal parken lassen . Dann müssen die nicht das schwere Zeug durch die Gehend schleppen. Aber was soll’s. Man muss sich ja nicht helfen. Geht auch so . Jetzt darf da kein Handwerker mehr hin. basta.

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DerCAM  13.06.2022, 03:23
@susicreamcheese
aber man kann sich ja mal aushelfen

Eben! Man kann ja den Mieter vorher fragen, ob die Handwerker ihr Fahrzeug an dem bestimmten Tag dort abstellen duerfen. Aber denen einfach den vermieteten Parkplatz zu ueberlassen, ohne dass der Mieter dies genehmigt hat, geht natuerlich nicht.

Wer hat sich hier nun falsch verhalten? Der Mieter oder der Vermieter?

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Answer123  12.06.2022, 22:43

Sehe ich genauso.

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Wenn der Mieter eine Garage mietet, dann ist die Nutzung im Rahmen der baulichen und ordnungsrechtlichen Möglichkeiten frei erlaubt. Er kann dort ein Fahrzeug mit oder ohne Kennzeichen hinstellen, die Garage leerstehen lassen, oder viele Kartons lagern. Nicht Dein Problem. Dort einen Vorrat an explosiven Feuerwerkskörpern zu lagern oder einen Öltank einzubauen wäre dagegen nicht zulässig.

Wenn der Mieter einen Stellplatz mietet, dann ist die Nutzung ebenso frei gestattet. Wenn er dort sein Motorrad und einen kleinen Pkw abstellt oder zwei Smarts oder einen großen Pkw oder ein Wohnmobil, so ist dies alles möglich, solange die Fläche des Stellplatzes nicht überschritten wird und keine Behinderung für Dritte entsteht. Nicht Dein Problem. Wenn er einen Lkw dort abstellt, der noch andere Stellplätze oder einen öffentlichen Weg blockiert, dann wäre dies nicht zulässig.

Ich verstehe nicht genau, welches Problem Du mit der Art der Nutzung hast? Neid? Es entsteht Dir doch kein Nachteil.

Wenn es Niemanden stört würde ich es lassen.