Andere Eigentümer nutzen den Platz vor deren Garage als Abstellplatz. Ist dieser in der Miete?

2 Antworten

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Natürlich beschränkt sich die Nutzung auf die Fläche des Besitzes/der Anmietung der Garagen. Der Hof ist üblichweise Gemeinschaftseigentum und es besteht kein Sondernutzungsrecht.

Welche Gegenstände in einer Garage abgestellt werden dürfen, ist natürlich auch geregelt. Stichwort "feuerpolizeiliche Vorschriften". Beschwerdeort bei Nichtbeachtung: erst Hausverwaltung/Vermieter. Bei Erfolglosigkeit das Ordnungsamt.

Was die anderen machen, geht Dich solange nichts an, wie nicht Deine Rechte beeinträchtigt sind. Letzteres aber ist offenbar der Fall. Da gibt es 2 Möglichkeiten: Dem Vermieter die Miete mindern, denn immerhin kannst Du Deine Garage nicht mehr richtig nutzen. Daneben gibt es noch die Möglichkeit, die Falschparker beim Ordnungsamt anzuzeigen. Garagenausfahrten sind nämlich frei zu halten. Auch wenn es kein netter Zug ist, ich gestehe, das mit der Anzeige mache ich auch wenn meine Garage zugeparkt wird. Wenn man das für einige Zeit macht, dann herrscht Ordnung. Gewisse Nachbarn grüßen einen zwar dann nicht mehr. Ich jedoch tröste mich mit der Erkenntnis: Viel Feind, viel Ehr!