Spekulationssteuer bei Verkauf einer Immobilie ohne Einkommen?

4 Antworten

Für die ca. 32.000,- Euro gilt der normale Einkommensteuertarif.

Du hast in dem Jahr keine anderen Einkünfte, nur den Gewinn gem. § 23 EStG.

Da gehen noch Deine Ausgaben für Krankenversicherung, sonstige Sonderausgaben, eventuell außergewöhnliche Belastungen runter.

DEine Einkommensteuer wird sich zwischen 4.100,- und 5.300,- Euro bewegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Steuer bei selbstgenutzten immos. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, gibt es eine Dreijährige frist, die allerdings nach Jahren berechnet wird: im Dezember einziehen, ein Jahr wohnen, im Januar verkaufen = drei Jahre. Vielleicht trifft es bei dir ja zu.

ansonsten: ganz normal EkSt mit progression. Wenn du gerade sonst keine Einkünfte hast, ist das so gesehen praktisch

urcho  01.04.2023, 13:53

Im ersten Satz fehlt das Verb: entfällt. Sorry, es war schon Freitagabend.

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Es gibt keine "Spekulationssteuer", die wird nur so genannt - das ist ganz normale Einkommensteuer. Der ESt-Tarif ist progressiv, prozentual zahlst Du immer mehr, je höher die Einkünfte sind.

Hast Du die Wohnung selbst bewohnt?

Battalon85 
Fragesteller
 01.04.2023, 03:47

Ich hab die Wohnung nicht selbst bewohnt. Daher ist die 3 Jahres-Frist hinfällig.

Ich habe mich nie damit beschäftigt. Wenn ich arbeitslos wäre, müsste ich auf den Verkauf Einkommenssteuer zahlen, korrekt? Gilt das auch für's Krankengeld?

Zählt der Zeitraum vom 1.1. bis zum Zeitpunkt des Verkaufs? Wenn dem so sei, habe ich wirklich Glück.

Das Krankengeld kann ich unter bestimmten Umständen wieder reaktivieren. Damit würde ich dann bis zum Verkauf warten.

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Eifelia  01.04.2023, 08:49
@Battalon85

"Wenn ich arbeitslos wäre, müsste ich auf den Verkauf Einkommenssteuer zahlen, korrekt?"

Du musst auf jeden Fall Einkommensteuer auf den Verkauf zahlen, ob Du nun arbeitslos bist oder nicht. Wenn noch andere Einkünfte dazu kommen, ist die zu zahlende Steuer höher.

"Gilt das auch für's Krankengeld?"

Krankengeld und ALG 1 unterliegen dem Progressionsvorbehalt, d h., beides wird nicht direkt besteuert, aber bei der Ermittlung des auf die zu besteuernden Einkünfte (wie den Spekulationsgewinn) mit einbezogen.

"Zählt der Zeitraum vom 1.1. bis zum Zeitpunkt des Verkaufs? Wenn dem so sei, habe ich wirklich Glück."

Da bin ich nicht sicher, wie das gemeint ist. Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Es zählen immer alle Einkünfte und. ggf. Progressionseinkünfte eines ganzen Kalenderjahres. Wieso arbeitslos oder gar dauerhaft krank zu sein ein Glück ist, erschließt sich mir nicht.

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Am besten du ziehst selber ein und dann kannst du sie ab Januar 25 steuerfrei verkaufen