Soll man eine Rechnung ohne Kostenvoranschlag bezahlen?

3 Antworten

Wenn Du keinen Kostenvoranschlag bekommen hast und auch sonst nichts über die Höhe des Entgeldes gesprochen wurde, dann gilt (jedenfalls nach deutschem Recht) die "übliche Vergütung" als vereinbart.

Du musst also nachrechnen. Wie viel wurde gearbeitet (das müssen die beweisen) und wie hoch ist eine üblicher Stundensatz in dieser Branche.

Ein Vertrag ist wohl zustande gekommen. Du hättest vor Beginn der inhaltlichen Gespräche auf einen Voranschlag bestehen müssen!

Da bist du wohl einem Betrüger auf den Leim gegangen. Ein Vertrag setzt grundsätzlich zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus, das wird in Österreich nicht anders sein und selbst dann besteht der Vertrag nur zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Du hättest also keine Verpflichtungen gegenüber Dritten.

Du kannst diese „Rechnung“ getrost ignorieren. Wenn du ehrgeizig bist, kannst du sie noch als unbegründet zurückweisen. Erst wenn der Rechnungssteller Rechtsmittel einlegt, musst du aktiv werden und mit Rechtsmitteln meine ich keine mit Drohgebärden ausgeschmückte „Mahnung“ sondern Post vom Gericht.

Bedenke immer: der Gauner will was von dir, nicht du von ihm. Insofern befindest du dich in einer recht komfortablen Situation.

rocko597  15.06.2022, 06:58

Naja, so einfach ist es nicht. Da sie gemeinsam gestaltet haben ist wohl ein anvertraut zustande gekommen. Der FAs hat ohne Voranschlag aktiv an der Gestaltung mitgewirkt. Die Rechnung ist meines Erschtens korrekt. Auch sind 2500€ gering (das Design des Schildes wird wohl in das komplette Betriebsdesign eingearbeitet, zumindest ist dies meist so üblich)

zu klären ist dies einzig am zivilen Rechtsweg.

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Stevo247  15.06.2022, 13:39
@rocko597

Sehe ich nicht so, zumindest nicht nach der geschilderten Sachlage. Der AG hat seinen Willen eindeutig von einer vorherigen Kostenschätzung abhängig gemacht. Diese ist nicht erfolgt. Die vorvertraglichen Verhandlungen über das Design kann man m.E. auch nicht als Vertragsschluss durch konkludentes Handeln deuten.

Ungeachtet dessen wurde die Rechnung nicht vom AN, sondern von einer unbekannten Firma erstellt.

Ich setze allerdings voraus, dass keine wichtigen Details verschwiegen wurden, sonst könnte die Sache natürlich auch ganz anders aussehen.

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rocko597  15.06.2022, 13:42
@Stevo247

nö, da geht unsere Rechtsmeinung auseinander. Durch die Akzeptanz und Korrektur kam der Vertrag zustande. Dass der Auftragnehmer in SLO sitzt, hat damit gar nichts zu tun.

es wird wohl auf eine Zivilklage hinauslaufen, die die FS, so die in Ö sitzt, verlieren werden wird.

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Stevo247  15.06.2022, 14:15
@rocko597

Dass „der Mann“ Geschäftsführer oder Mitarbeiter der slowenischen Firma ist, geht aus dem Sachverhalt nicht hervor. Woher hast du diesen Wissensvorsprung?

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rocko597  15.06.2022, 14:21
@Stevo247

Wie kommst du drauf? Das Geschäft wurde im Internet angebahnt, evtl über eine .at Seite. Diese sagt nix über den Firmensitz aus. Es ist auch möglich, aber das wissen wir tatsächlich nicht, dass die FS über einen Onlinepool an diesen Grafiker gekommen ist - es ist gut möglich dass dieser in SLO sitzt.

kurzum: in welchem Land die Rechnung ausgestellt wurde ist komplett Powidl !

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Stevo247  15.06.2022, 16:16
@rocko597

Dann weißt du über den Fall mehr als ich. Bedenke aber bitte, dass auch ein Richter nicht einfach irgendwas dazudichten kann.

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rocko597  15.06.2022, 16:23
@Stevo247

I bin wohl zu lange in dem Business. Na wie sonst außer über das Netz soll die Aquise funktioniert haben? Eine Agebtur hätte nämlich a) einen Kostenvoranschlag bzw Einen Kostenrahmen erstellt UND eine Bankgarantie über den Rahmen des Auftrags des Auftraggebers verlangt und garantiert nicht Entwürfe hin und hergeschickt. Die FS lässt u s in vielerlei Hinsicht im Unklaren, aber als Ösi und Werbefuzzi weiß man was da kommt (es ist immer dasselbe) - sollte ich komplett falsch liegen, verneige ich mich vor dir.

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conghoan 
Fragesteller
 15.06.2022, 22:05
@Stevo247

"Der Mann" hat zuerst nur mit eigenem Namen Werbe Agentur (per SMS im WhatsApp) kontaktiert. Am Ende hat er im Email als Geschäftsführer der Firma in Slowakei untergeschrieben. Im Firmenbuch in Österreich hat er nur eine eigene Werbeagentur und hat nichts mit der Firma in Slowakei zu tun.

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conghoan 
Fragesteller
 15.06.2022, 22:11
@rocko597

Der Mann hat eine Webeagentur in Österreich. Er hat uns nie vorgestellt dass er ein Mitarbeiter einer Firma in Slowakei ist. Wir wissen nicht warum er selbst keine Rechnung ausgestellt hat, sondern durch die Firma in Slowakei.

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Stevo247  15.06.2022, 22:29
@conghoan

Okay. Dann wissen wir schonmal, dass die Rechnung auch vom Leistungserbringer ausgestellt wurde und nicht von irgendeinem „Trittbrettfahrer“. (Ob die Firma letztendlich in Slowenien, wie eingangs behauptet, oder in der Slowakei beheimatet ist, spielt auch nur eine untergeordnete Rolle).

Dann wäre nur noch zu klären, ob ein wirksamer Vertrag durch konkludentes Handeln zustande gekommen sein könnte. Um das zu beurteilen müsste man tatsächlich den kompletten Konversationsverlauf kennen und vor Allem wissen, ob dieser Vertrag letztendlich erfüllt wurde (z.B. durch die elektronische Zusendung einer weiterverwendbaren Datei).

Falls man das bejahen kann, bliebe nur noch der Rechtsweg über das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Aber da bin ich leider mangels Kenntnis der Österreichischen Rechtslage raus.

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conghoan 
Fragesteller
 15.06.2022, 22:33
@Stevo247

Du hat den richtigen Punkt gesehen, dass die Rechnung nicht vom AN, auch wenn er eine Werbeagentur in Österreich hat, sondern von einer unbekannten Firma erstellt.

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Stevo247  15.06.2022, 22:56
@conghoan

Ja, aber mit der Signatur in der Mail hat er sich eindeutig als Geschäftsführer der slowakischen Firma zu erkennen gegeben. An der Stelle ist klar, in wessen Namen er handelt.

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conghoan 
Fragesteller
 16.06.2022, 08:24
@Stevo247

Ja, der Email kommt aber erst fast am Ende des Prozesses. Am Anfang ist die Kommunikation nur über WhatsApp. Dort erscheint keine Firma in der Slowakei, sondern nur der seine eigene Name Werbe Agentur.

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conghoan 
Fragesteller
 15.06.2022, 22:22

Vielen Dank für Ihre hilfreiche Räte! Ich glaube auch dass ich in eine Falle getappt bin. Zuerst hat der Mann uns durch WhatsApp immer mit eigener Werbe Agentur kontaktiert. Er hat erst am Ende im Email als Geschäftsführer der Firma mit Adresse in Slowakei untergeschrieben. Wir haben im Firmenbuch herausgefunden dass er in Österreich nur eine eigene Werbeagentur hat, die nichts mit der Firma in Slowakei zu tun. Wir wissen auch nicht warum er uns die Rechnung nicht selbst ausgestellt hat, sondern durch die Firma in Slowakei.

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Stevo247  15.06.2022, 22:44
@conghoan

Das klingt alles sehr mysteriös und wäre für mich ein Grund, einen ortsansässigen Fachanwalt damit zu betrauen, sofern die Forderung aufrecht erhalten wird. Zahlen würde ich auf jeden Fall erst einmal nichts.

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rocko597  16.06.2022, 06:57
@Stevo247

Warum? Es herrscht Dienstleistungsfreiheit in der EU.

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Da du ja die gesamte Kommunikation und die getroffenen Vereinbarungen nachweisen kannst (hoffentlich), dann gibt es keine Basis für die Forderung.