Soll ich für meine Mutter bürgen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Generell sind Bürgschaften mit grosser Vorsicht zu geniessen, weil die Banken nach dem Motto handeln "Bürgen muss man würgen".

Wenn Du allerdings im Fall der Fälle die Wohnung ohnehin erbtest und wenn die Hypothek nur einen kleineren Teil des Kaufpreises ausmacht, dann dürfte eine Bürgschaft in diesem (Ausnahme-)Fall unkritisch sein, weil ja "Substanz" vorhanden wäre, die sich durch einen Verkauf notfalls in Geld umwandeln liesse.

Da stellt sich die Frage, warum die Bürgschaft? Wenn es nur darum geht, dass die Bank einen zusätzlichen Schuldner wegen des fortgeschrittenen Alters der Kreditnehmerin möchte, halte ich es für unproblematisch. Wenn die Beleihungsgrenze der Wohnung so gering ist, dass es einen größeren ungesicherten Darlehnsbetrag gibt, wird es schon schwieriger.

Dann die Frage, was passiert mit der Wohnung, wenn DEne Mutter dort icht mehr wohnt/wohnen kann, weil sie evtl. in eine Pflegeeinrichtung muss. Möchtest Du die Wohnung behalten? Kannst Du sie vermieten? Gibt es evtl. andere Erben? Wäre die Wohnung ggf. eine gute Geldanlage und man kann sie behalten?

Ich weiss, viele Fragen, aber alles das spielt da rein.