Gibt es bei einer Bürgschaft einen Grundbucheintrag?

3 Antworten

Frau A kann privatrechtlich bürgen, aber das Haus bzw. ihren Anteil nur mit Zustimmung von Frau B als Sicherheit einbringen. d.h. Frau B müßte der Eintragung der Bürgschaft/Hypothek ins Grundbuch zustimmen.

Wie die Bank das Haus bewertet und als Sicherheit akzeptiert, kann ich nicht sagen, da zu wenig über das Objekt bekannt ist. Dies ist eine Ermessensentscheidung der Bank und . hängt in von dem Objekt ab. z.B. Ein-oder Mehrfamilienhaus.

1. Nein (die Bürgschaft ist persönlich, nicht "besichert" durch das Haus). Frau A kann persönlich bürgen. Aber aus Sicht des potentiellen Bürgschaftsnehmers muss die Bonität der Frau A geprüft werden. Wenn da nicht mehr ist als der mit Nießbrauch belastete Eigentumsanteil des Hauses, dann wird ein professioneller Kreditgeber dieses Bürgschaftsangebot ablehnen (müssen). Siehe auch Franzl0503.

2. Nein.

3. Ja, aber in diesem Falle: siehe 1.

Schlussbemerkung: Frau A sollte dem Sohn wegen dessen mangelhafter Sparleistung ("hat aber kein Eigenkapital.") auch nicht von sich aus eine Bürgschaft zusagen, denn im Zweifelsfalle würde sie ihre eigene Wohnung verlieren und ihre Zukunft ruinieren.

Waldtroll:

Mutter A kann für ihren Sohn zwar bürgen (gemeint ist wohl "dinglich haften"), ein mit einem Nießbrauch belasteter Immobilien-Bruchteil  bietet jedoch keine nennenswerte Sicherheit, weil die Vermarktung stark eingeschränkt, ja fast unmöglich ist.