Kann ein Student ohne Eigeneinkommen schon bürgen?

3 Antworten

Der Sachverhalt gibt zu wenig Details um beurteilen zu können, ob die nun einmal bestehende Bürgschaft wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein könnte. Es ist insofern bei weitem nicht nur auf das Einkommen des Bürgen abzustellen, sondern auf seine Gesamsituation. Es ist so unüblich, dass man Kinder für Immobilienkredite bürgen läßt, dass ich annehme, dass da irgendein besonderer Grund vorlag. Hat der Sohn eventuell schon im Wege dessen was man so vorgezogene Erbschaft nennt Vermögen übertragen bekommen? Lebt der Sohn in dem Eigenheim und hat daher Nutzungsvorteile? All das wird mit in die Wagschale geworfen. Nicht vergessen darf man im übrigen, dass die Kreditbedienung hier die Alternative zur Zwangsversteigerung des Hauses sein dürfte.

denke ich auch ! Selbst im Falle eines Rechtsstreits - angenommen der Sohn wird aus der Haftung als Bürge entlassen und der Kredit kann nicht bedient werden, wird letzten Endes das Haus zwangsversteigert werden müssen.

Ich frage mich in Anbetracht dieser Größenordnung, ob dem Sohn die Tragweite einer Unterschrift als Bürge, im Vorfeld überhaupt klar gemacht wurde :-((

So kann man seinen Kindern natürlich auch die Zukunft verbauen......unverständlich für mich ! K.

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Zitat: "Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein Bürge finanziell dann überfordert, wenn er aufgrund seines Vermögens und seiner laufenden Einkünfte nicht einmal mehr in der Lage ist, die laufenden Zinsen aus dem Darlehen, für welches er sich verbürgt hat, zu bezahlen.

In der Praxis ging es häufig um Fälle, in welchen der Ehemann ein Darlehen für seine Selbstständigkeit aufgenommen hat und die Bank dann von der Ehefrau noch eine Bürgschaft verlangte. Häufig hatte die Ehefrau aber kein nennenswertes Einkommen, zum Beispiel weil sie als Friseurin arbeitete und nur 6 Euro Stundenlohn erhielt. "

http://www.experto.de/verbraucher/geldanlage/bank-konto/wie-kommen-sie-aus-einer-sittenwidrigen-buergschaft-wieder-heraus.html

Also ich denke auch, dass der Fehler hier eher bei der Bank liegt. Die hätten den Jungen wohl besser überprüfen sollen, bzw. muss es da doch gewisse Regelungen geben, wann man als Bürge fungieren darf und wann nicht.