Sanktionen Vermieter aus Russland?

2 Antworten

Du hast 3 Möglichkeiten:

  1. Der Vermieter zeigt sich schriftlich damit einverstanden, dass Du die Miete so lange nicht zahlst, bis die Sanktionen aufgehoben wurden. Sobald die Sanktionen weg sind, zahlst Du alle Beträge nach. In der Zwischenzeit solltest Du die Miete auf einem privaten Konto ansparen. Aber das geht nur, wenn er einverstanden ist. Ansonsten könnte er Dir wegen Nichtzahlung der Miete kündigen.
  2. Der Vermieter nennt Dir (schriftlich!) ein anderes Konto in Deutschland. Z.B. von einem Familienmitglied, etc. des Vermieters, auf das Du die Miete zahlen kannst.
  3. Wenn der Vermieter nicht einverstanden ist oder Dir kein anderes Konto nennt, kommt er in "Annahmeverzug". Er ist nämlich verpflichtet, Dir ein Konto zu geben, auf das du zahlen kannst. Du hast dann die Möglichkeit, die Miete beim Amtsgericht zu "hinterlegen". § 372 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Mit der Hinterlegung wirst Du von Deiner Pflicht zur Mietzahlung befreit. Er kann Dir dann nicht wegen Nichtzahlung der Miete kündigen. Die Kosten der Hinterlegung muss der Vermieter zahlen.
Gibt es eine legale Möglichkeit für ihn Geld zu empfangen (Wohnungsverwaltung eröffnet ein Konto) oder nicht solange die Sanktionen in Kraft sind?
(Wohnungsverwaltung eröffnet ein Konto)

Das würde widerrechtliche Umgehung der Sanktionen bedeuten .... also derzeit gibt es keine Miete - und ob diese später mal eingeklagt werden kann, dürfte in den Sternen stehen.

Dessen Mieteinnahmen sind derzeit nicht auf ein Konto des Vermieters möglich.

Wäre ich Mieter, würde ich die Miete erst einmal einbehalten ( allerdings ansparen ) ... desweiteren wäre zu klären, wie die Nebenkosten abzuwickeln sind, bevor Euch absehbar die jeweiligen Versorger -Heizung - Wasser - Allgemeinstrom usw. den Hahn abdrehen.

Andri123  21.03.2022, 18:10

Oh ja, die Versorger werden ein reales Problem darstellen.

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