Rücksendekosten bei falsch gelieferte Ware?

2 Antworten

Grundsätzlich musst du dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nacherfüllung einräumen, das heißt muss die Ware so liefern, wie sie angepriesen und bestellt war. Wenn das nicht möglich ist (z. B. weil es die Ware in der angepriesenen und bestellten Form gar nicht gibt), kannst du vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB). Dann muss der Verkäufer dir den Kaufpreis zurückzahlen. Die Abholung der falsch gelieferten Ware geht zu seinen Lasten.

Wenn er von dir Geld haben will, kann er versuchen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen (§ 325 BGB). Die Chancen sehe ich allerdings nach deiner Schilderung nicht allzu hoch.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Es gibt AGB und Vertrag.