Renovierungskosten bei der Bank
Da ich bei gutefrage.net bis jetzt keine Antwort erhielt, habe ich mich dazu beschlossen mein Glück hier zu probieren ..
Habe demnächst vor eine ETW zu kaufen und habe bei der Bank 15000 Renovierungskosten angesetzt .. was mich aber stutzig macht. 3 Bankangestellte und jeder sagt was anderes.
Wie werden die ausbezahlt, in wie weit darf ich über das Geld verfügen .. auf mein Konto oder bekomme ich extra Konto bei entsprechender Bank .. muss ich sofort nach jeden Kauf ne Quittung vorlegen ..
Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht, wie lief es bei Euch ab . . bin für jeden Tipp dankbar ..
MFG D.A.
1 Antwort
Was bedeutet "angesetzt"?
Hast Du einen Darlehensvertrag über den Kaufpreis, die Erwerbsnebenkosten plus 15 kEUR abgeschlossen? In diesem Fall sollte das Darlehen für alle unmittelbar mit dem Kauf in Verbindung stehenden Kosten direkt ausgezahlt werden, um den Kaufpreis, Notarkosten etc. zu entrichten. Die Bank sieht dann ja, wo das Geld hingeht.
Hast Du die Wohnung per Eigenkapital gekauft und nun noch ein Darlehen über Renovierungskosten abgeschlossen?
Bezüglich den weiteren 15 kEUR solltest Du diese auch im Rahmen des Zeitraums abrufen, für den noch keine Bereitstellungszinsen anfallen. Für den relativ kleinen Betrag wird die Bank wahrscheinlich nicht aufwendige Verwendungsnachweise Zug um Zug erfordern, sondern anhand der Überweisungen sehen, daß Du Handwerker oder Baustofffirmen/Baumärkte bezahlst.
Im Zweifelsfall solltest Du später nach Abschluß der Arbeiten Handwerker- oder Materialrechnungen über mind. 15 kEUR vorweisen können.
Wie das die Bank genau gehandhabt haben möchte (z.B. Überweisung nur nach Vorlage einer entsprechenden Rechnung, was bei größeren Darlehen üblich ist), muss die Bank sagen verbindlich können.
Bei meiner VR-Bank lief das Darlehen über die Sanierungskosten (ca. 215 kEUR) gegen die nachträgliche, monatliche Vorlage von Rechnungen, so daß am Ende der Abrufbetrag mit Rechnungen belegbar war.