Reklamation Matratze wird nicht bearbeitet?

3 Antworten

"Im Juli Abgeholt und im Dezember waren die Matratzen bereits durchgelegen."

naja...da stimmt gewaltig was nicht, nach paar Monaten schon durchgelegen?

zu der Gewährleistung haben andere schon geschrieben, daher erspare ich mir das.

Zumindest in meiner Gegend gibt es 2 Matratzenhersteller, die produzieren und wo man probe liegen kann.

ich persönlich wiege etwas über 100kg...meine 5te Lendenwirbel ist verschlissen durch Berufsjahre.

Leide daher schon seit Jahren an Rückenschmerzen. Bitte jetzt nicht lachen, aber seitdem keine Rückenschmerzen mehr und Matratzen liegen sich nicht durch.

Ich habe mir letztes jahr eine Turnmatte bestellt die liegt über der Matratze.

Grevinga® FUN - Turnmatte (VB 120)

schon am 2ten tag waren Rückenschmerzen weg, seitdem schlafe ich wie ein Murmeltier..und außerdem kühlt die Matte im Sommer...

Also wenn die Matratze da durchgelegen ist bei dir... dann ist das defionitiv nicht diue richtige für dich....

du schläfst schliesslich fast das halbe Leben im Schlaf...ich kann dir das nur empfehlen mit der Matte, auch wenn es befremdlich klingt...ein ganz neues Schlafgefühl entsteht

alles Gute mit deiner Matratze

Fordere den Händler schriftlich und nachweisbar (z. B. per Einwurfeinschreiben) zur Abwicklung auf. Hierbei setzt Du eine per Datum fest benannte Frist. Die Frist sollte mind. 2 bis 3 Wochen betragen.

Nach Fristablauf befindet sich der Händler im Verzug. Dann übergibst Du das einem Anwalt.

Lora7 
Fragesteller
 30.05.2023, 12:28

Danke für deine Nachricht.

Ich habe bis jetzt alles schriftlich festgehalten. Habe auch eine Frist von 2 Wochen gesetzt, darauf jedoch keinerlei Reaktion erhalten.
ich habe gehofft, jetzt irgendwas ohne Anwalt machen zu können. Ich bin kein Freund davon so etwas über einen Anwalt zu klären.

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Alarm67  30.05.2023, 16:06
@Lora7

"Ich bin kein Freund davon so etwas über einen Anwalt zu klären."

Siehst ja, wie weit man manchmal damit kommt.

Wenn Du im Recht bist und auch eine wirksame Frist gesetzt hast, dann hat im Übrigen der Händler deinen Anwalt im Rahmen der Verzugskosten zu zahlen!

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Lora7 
Fragesteller
 30.05.2023, 18:41
@Alarm67

Da hast Du leider recht. Vielen Dank!

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Keine, denn die Gewährleistung vom Händler wurde bereits überschritten. Finde dich damit ab, daß es ein Fehlkauf war. Zudem ist mir das Ausmessen einer Matratze unbekannt. Alles in Allem findet der Händler immer wieder eine Ausrede. Nach deutschem Recht ist dies legitim.

Alarm67  30.05.2023, 09:37

"Keine, denn die Gewährleistung vom Händler wurde bereits überschritten."

Wir kommst Du denn darauf? Die gesetzl. Gewährleistung beträgt 2 Jahre!

Hier ist ja gerade mal 1 Jahr rum!

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Lora7 
Fragesteller
 30.05.2023, 12:29

Die erste Reklamation war bereits nach 5 Monaten.

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