Reklamation Matratze wird nicht bearbeitet?
Ich habe letztes Jahr im Frühjahr ein neues Bett gekauft. Im Juli Abgeholt und im Dezember waren die Matratzen bereits durchgelegen. Das habe ich dann Mündlich reklamiert und im Januar Bilder an den Verkäufer geschickt.
Nach zweimaliger Nachfrage kam dann im April die Rückmeldung, dass dies ausgemessen werden muss. 4 Wochen später wurden dann die Matratzen (bereits 3,5 cm Kuhlenbildung, bei korrekt gewähltem Härtegrad) ausgemessen.
Seither bekomme ich keinerlei Rückmeldung mehr. Mir wurde beim vermessen bereits mündlich gesagt, ich bekomme mindestens einen neuen topper und eine neue Matratze.
Neues Bett und jede Nacht nur eine Qual! NP lag bei 1300€.
Wie kann ich hier Druck machen, damit dies ausgetauscht wird? Welche rechtlichen Schritte kann ich hier einleiten?
3 Antworten
"Im Juli Abgeholt und im Dezember waren die Matratzen bereits durchgelegen."
naja...da stimmt gewaltig was nicht, nach paar Monaten schon durchgelegen?
zu der Gewährleistung haben andere schon geschrieben, daher erspare ich mir das.
Zumindest in meiner Gegend gibt es 2 Matratzenhersteller, die produzieren und wo man probe liegen kann.
ich persönlich wiege etwas über 100kg...meine 5te Lendenwirbel ist verschlissen durch Berufsjahre.
Leide daher schon seit Jahren an Rückenschmerzen. Bitte jetzt nicht lachen, aber seitdem keine Rückenschmerzen mehr und Matratzen liegen sich nicht durch.
Ich habe mir letztes jahr eine Turnmatte bestellt die liegt über der Matratze.
Grevinga® FUN - Turnmatte (VB 120)schon am 2ten tag waren Rückenschmerzen weg, seitdem schlafe ich wie ein Murmeltier..und außerdem kühlt die Matte im Sommer...
Also wenn die Matratze da durchgelegen ist bei dir... dann ist das defionitiv nicht diue richtige für dich....
du schläfst schliesslich fast das halbe Leben im Schlaf...ich kann dir das nur empfehlen mit der Matte, auch wenn es befremdlich klingt...ein ganz neues Schlafgefühl entsteht
alles Gute mit deiner Matratze
Fordere den Händler schriftlich und nachweisbar (z. B. per Einwurfeinschreiben) zur Abwicklung auf. Hierbei setzt Du eine per Datum fest benannte Frist. Die Frist sollte mind. 2 bis 3 Wochen betragen.
Nach Fristablauf befindet sich der Händler im Verzug. Dann übergibst Du das einem Anwalt.
Keine, denn die Gewährleistung vom Händler wurde bereits überschritten. Finde dich damit ab, daß es ein Fehlkauf war. Zudem ist mir das Ausmessen einer Matratze unbekannt. Alles in Allem findet der Händler immer wieder eine Ausrede. Nach deutschem Recht ist dies legitim.
"Keine, denn die Gewährleistung vom Händler wurde bereits überschritten."
Wir kommst Du denn darauf? Die gesetzl. Gewährleistung beträgt 2 Jahre!
Hier ist ja gerade mal 1 Jahr rum!
Danke für deine Nachricht.
Ich habe bis jetzt alles schriftlich festgehalten. Habe auch eine Frist von 2 Wochen gesetzt, darauf jedoch keinerlei Reaktion erhalten.
ich habe gehofft, jetzt irgendwas ohne Anwalt machen zu können. Ich bin kein Freund davon so etwas über einen Anwalt zu klären.