Reduziert sich der Unterhalt bei einem Hausbau?

4 Antworten

Wenn Dein Mann auf die Idee verfallen sollte, die Baufinanzierung so knapp zu bemessen dass Kindesunterhalt nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr in jetziger Höhe gezahlt werden kann, sehe ich erheblichen Ärger auf ihn zukommen. Wer unterhaltspflichtig ist muß seine Lebenssituation diesem Umstand anpassen. Es würde als mutwillige Verschlechterung der Einkommenslage gelten wenn man dem nicht Rechnung trägt. Folge wäre, dass Unterhalt in ungeschmälerter Höhe geschuldet wird. Das kann im schlimmsten Falle dazu führen, dass das gerade erbaute Haus wieder verloren geht z.B. weil die Zwangsversteigerung wegen rückständigen Unterhalts darin betrieben wird. Die Einsetzung der Kinder als Erben ist demgegenüber doch ein bloßer Hoffnungswert ohne jede aktuelle Bedeutung.

Flamingo:

Der Unterhalt umfasst bekanntlich den gesamten Lebensbedarf für Nahrung, Kleidung, Wohnung Bildung, Freizeit, Hygenie. Welche Kosten für diese elementaren Dinge der Kinder sollen wegen des Hausbaus ***gekürzt werden dürfen mit dem (Schein-) Argument, dass sich iirgednwann ein Haus in der Erbasse befinden könnte? Kosten für Nahrung? Kleidung? Wohnung...?

*** Ein Haus, das wertausschöpfend belastet oder längst verkauft oder verschenkt oder zwangsversteigert wurde?

Nein, leider nicht. Der Unterhalt bestimmt sich auf Basis des relevanten Einkommens. Kosten für nun neu aufzunehmende Darlehen oder andere Verpflichtungen können nicht zum Ansatz gebracht werden.

Abgesehen davon geht die Immobilie ja gar nicht notwendigerweise an die Kinder des Mannes. Sollte er zuerst versterben, könnten er testamentarisch Dir die Alleinerbenschaft zusprechen und die Kinder auf einen Pflichtteil (Auszahlung, die ggf. gestundet werden kann) reduzieren. Die Kinder des Mannes sind aber nicht Deine Kinder, d.h. sie würden nach Deinem Tod dann leer ausgehen.

weil die Immobilie ja im Zuge der Erbfolge an die Kinder geht

Das ist für die Kinder schön zu wissen, später einmal ein Erbe antreten zu können, aber sie leben jetzt und stellen Ansprüche, die finanziert werden müssen. Aus diesem Grund muss die Unterhaltspflicht weiterhin erfüllt werden, denn das wird die Mutter allein nicht stemmen können.