Rechtslage bei Schimmelbefund nach Hauskauf?

1 Antwort

Das Überstreichen hat vermutlich der Mieter gemacht und der Verkäufer wird sich darauf hinausreden, das ihm dies nicht bekannt war. Du müstest also den ex Mieter darauf ansprechen, ob es einen Nachweis darüber gibt, das er den Schimmel dem damaligem Eigentümer/Vermieter gemeldet hat. Wenn es dann mündlich oder ein einfacher Brief war, wird er sich auch raus reden. Schließlich hatte er ja sogar ein Gutachten, das offensichtlich fehlerhaft ist. Der wird auf den Gutachter schimpfen und dem alles in die Schuhe schieben.