Rechtsform für meine Nebengewerbe?

2 Antworten

Inhaber eines Nebengewerbes als Schwimmschule

Demnach hast Du es schon angemeldet udn dann ist es ein Einzelunternehmen.

Aber es wäre noch intressant zu wissen, wem Du Schwimmunterricht erteilst.

Machst Du den Unterricht im Freibad?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Andri123  20.03.2024, 18:57

Gilt denn im Freibad ein anderer Umsatzsteuersatz, so wie bei coffee to go? Oder weshalb die Frage? Nur Interessehalber gefragt.

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wfwbinder  20.03.2024, 19:43
@Andri123

Nein, an die Umsatzsteuer habe ich gar nciht gedacht, sondern die Frage war reines Interesse, um das Umfeld für eine Gesamteinschätzung zu bekommen.

"Schwimmschule" ist mir als Privatunternehmen völlig neu. Ich kannte es nur als Nebensache der Bade-/Schwimmmeister in den Badeanstalten, bzw. als Schwimmunterricht durch den Sportlehrer in der Schule.

Das man zu einem privaten Schwinnlehrer geht, kenne ich einfach nicht. Mag daran liegen, dass ich ein Junge vom Dorf bin.Schwimmen beibringen macht der Papa, Freischwimmer, Fahrtenschwimmen, Jugendschwimmschein usw. nahm der Bademeister ab.

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Andri123  20.03.2024, 21:11
@wfwbinder

Mein Sohn konnte übrigens zuerst tauchen, ja Urlaube lohnen sich. Das war wirklich so, auch wenn das völlig unlogisch ist.

Freischwimmer hiess damals schon Seepferchen und wurde dann später über die Schule gemacht.

Weshalb sich daraus nun ein neuer Markt für privatwirtschaftliche Unternehmer ergibt, weiss ich auch nicht.

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Eifelia  20.03.2024, 23:19
@Andri123

Weil Schwimmkurse in der Regel rubbeldiekatz ausgebucht sind. Hier bei uns kann man beim DLRG und beim örtlichen Schwimmverein - einem Sportverein - schwimmen lernen. Es gibt aber viel mehr Kinder, die schwimmen lernen wollen/sollen, als in die Gruppen aufgenommen werden können, daher gibt es auch hier private Schwimmschulen und -lehrer, und auch deren Kurse sind ständig ausgebucht.

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wfwbinder  21.03.2024, 07:55
@Eifelia

Ich mderke schon, mein Weltbild ist eine Alterserscheinung. Dass man mit seinen Kindern in die Badeanstalt geht und denen selbst das Schwimmen beibringt, scheint weniger zu werden.

Die Zeiten ändern sich und meine Erfahrungen scheinen romantische Vorstellungen zu sein. Auch Hilfe bei den Hausaufgaben, scheint man ja gern an Nachhilfeinstitute weiter zu reichen.

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Eifelia  21.03.2024, 10:30
@wfwbinder

"Dass man mit seinen Kindern in die Badeanstalt geht und denen selbst das Schwimmen beibringt, scheint weniger zu werden"

Das glaube ich nicht, aber das klappt halt oft nicht. War schon bei mir so, ich habe bei meinem Vater im Alter von 5 Jahren schlicht jegliche Mitarbeit verweigert. Und da mein Vater nicht der geduldigste war, eskalierte das schnell - bis meine Mutter die Reißleine gezogen und mich zum Schwimmunterricht angemeldet hat (das allerdings tatsächlich damals noch beim Bademeister).

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wfwbinder  21.03.2024, 13:04
@Eifelia

Mein Vater hat auch so seine Fehler gehabt, aber von ihm habe ich viel gelernt. Schwimmen, Autos reparieren, Schach, Antworten in Lexika suchen (ich bin noch aus der Zeit wo man nicht googelte, sondern blätterte).

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Amir1231 
Fragesteller
 21.03.2024, 09:21

ich Möchte ein Geschäftkonto bei der Bank eröffnen, und ich möchte ein Aushilfer in Minijob einstellen .

bei der Bank haben mich gefragt welche Rechtsform habe ich?
und genauso auch bei Anmeldung der Mitarbeiter sollte auch auswählen welche Rechtsform ich hab , aber ich wüsste leider nicht welche Rechtsform ausgewählen soll .

ich biete Schwimmkurse nur im Hallenbad

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wfwbinder  21.03.2024, 09:26
@Amir1231

Die Rechtsform ist "Einzelunternehmen". Du hast keine GmbH, oder UG gegründet und machst es allein, also ohne Partner(-in).

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Eifelia  21.03.2024, 10:31
@wfwbinder

Aber das müsste doch dann eine freiberufliche und keine gewerbliche Tätigkeit sein, oder bist Du da anderer Meinung?

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wfwbinder  21.03.2024, 12:58
@Eifelia

Ich bin mir ehrlich gesagt unsicher, aber wenn wir mal den medizinischen Bademeister und Masseur (Freiberufler weil Gesundheitsberuf) nehmen und beim Lehrer den, mit Akademischer Bildung an allgemeinbildenden Schule (Freiberufler), so sind wir hier bei der Lehrtätigkeit in ganz normalen Fähigkeiten.

Leider hat uns der Frager ja bisher auch nicht aufgeklärt, wo und wie er sich mit seiner Tätigkeit angemeldet hat.

Ich sehe es wie bei Tennislehrern, die auf jedem Fall dem Gewerberecht unterliegen und Freiberufler, aber auch Gewerbetreibende sein können.

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