Rechnung Tanzauftritt?

1 Antwort

Ich wollte eigentlich nur folgendes schreiben: Für den Tanzauftritt am... berechne ich Ihnen: .. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Muss ich auf irgendwas noch achten?

Nein, absolut OK.

Ich bin von der Umsatzsteuerbefreit wegen Kleinunternehmerreglung.

Nur der Ordnung halber, du bist nicht befreit, sondern die Umsatzsteuer wird nicht erhoben.

Für den Fall, dass du nicht an Privatpersonen für privaten Tanzunterricht Rechnungen schreibst, sondern an Tanzschulen, oder für Tanzvorführungen an Unternehmen, wäre die Kleinunternehmerregelung nachteilig für Dich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung