Ratenkauf mit Falschen Gehalt?

4 Antworten

Falsche Angaben in einer Selbstauskunft, um ein Darlehen mit Ratenzahlung zu erhalten, ist nicht nur eine Verletzung der Vertragsbedingungen mit dem entsprechenden Anbieter der Ratenzahlung, sondern eine Straftat nach §263 StGB (Betrug) bzw. §267 StGB (Urkundenfälschung).

Wenn Du ein Einkommen von 6.000 EUR netto im Monat hast und keine hohen Kreditbelastungen bestehen, sind 100 EUR eine kleine Differenz, die Du z.B. durch die Auszahlung von Überstunden ausgleichen könntest, d.h. hier wäre die Falschangabe wohl unerheblich. Wenn Du als Azubi netto deutlich unter 1.000 EUR liegst, dann wären 100 EUR eine deutliche Übertreibung, die Dich belasten wird. Diesen Betrag monatlich übrig zu haben, wirst Du sehr wahrscheinlich nicht schaffen, d.h. die Ratenzahlung insgesamt wird gefährdet, wenn über die Dauer des Darlehens irgendetwas Unvorhergesehenes passiert. Es gibt gute Gründe für die Selbstauskünfte.

Wenn kein Nachweis gefordert wird, wird vermutlich nichts passieren solange du bezahlst. Passiert aber etwas unvorhergesehenes und du kannst nicht bezahlen, könnte das evtl den Tatbestand des Betruges erfüllen. Ich würde also eher davon abraten. Spare bis du dir die Ding leisten kannst und fange nicht schon so früh an dich zu Verschulden. Sonst kannst du dir über die Jahre immer weniger leisten und nur die Banken verdienen an dir.

ist nur blöd wenn der VK einen Gehaltsnachweis fordert, dann fliegt dein Schwindel auf.

Wenn du den Kredit irgendwann nicht mehr bezahlen kannst, hast du ein Problem, denn spätestens dann fliegt alles auf und du hast die Staatsanwaltschaft am Hals.

Außerdem wird man sich wohl kaum auf deine Angaben verlassen, sondern Nachweise verlangen. Willst du die fälschen? Ich meine, wenn wir schonmal im Strafrecht unterwegs sind, wäre das ja naheliegend...

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