Provisionsbetätigung ohne Angabe von Frist wie lange gültig?

2 Antworten

Wenn der Vertrag mit dem Makler unbefristet war, dann hat dieser im Prinzip ein Recht auf die Provision. Wenn der Vertrag exklusiv abschlossen wurde, wird die Provision zu zahlen sein, denn ein Verkauf hätte dann ausschließlich über diesen Makler erfolgen müssen. War der Vertrag nicht exklusiv, so ist die Provision nur zu zahlen, wenn der Kaufvertrag über diesen Makler zustande kam. In jedem Fall hätte man diesen Maklervertrag kündigen sollen.

Vor drei Jahren war eine Provision für ein Mietobjekt fällig und ist auch bezahlt wurden. Jetzt wird eine Provision für den Kauf einer Eigentumswohnung fällig, wo ist das Problem ?

Conni020282 
Fragesteller
 01.05.2011, 20:37

An beide Antworten, es gibt keinen Maklervertrag, dieser Zettel nennt sich Provisions-Bestätigung und es steht auch keinerlei Befristung darauf. Es wurde nur vereinbart, dass innerhalb des ersten Jahres kein Kauf möglich ist. Mittlerweile ist die Situation diese: Die Vermieter/Verkäufer(ein Paar) waren Erbauer, haben sich getrennt, der eine ist jeztz in Privatinsolvenz, der andere hat gerichtlichen Vormund. Der Vermieter hat damals eine Vertrag mit dem Makler abgeschlossen, der für 1 Jahr gültig war. Es wurde von keinem der Verteter der Vermieter auf den Makler reagiert und nur weil die Person mit dem gerichtlichen Vormund nicht informiert war über aktuelle Situation des Vertragsabschlusses(Der Vormund wird wissen, warum er sie nicht informiert)hat sie sich an den damaligen Makler gewandt, in der Hoffnung etwas herauszufinden und ihn somit aufmerksam gemacht.

Es muss doch eine gesetzliche Frist geben, in der steht, wie lange ein Makler anrecht auf solche Sachen hat, bin der Meinung gelesen zu haben, dass es 2-3 Jahre sind...

Danke im Voraus

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