Polizei bei Ruhestörung, wer muss zahlen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Polizeieinsatz ist in der Regel kostenlos, nur bei Missbrauch würde die Polizei ihre Kosten womöglich in Rechnung stellen.

Die öffentliche Sicherheit ist hoheitliche Aufgabe, dazu gehört auch bei Verdacht einer Ruhestörung nachzugehen.

Aber... vielerorts ist die Polizei dafür gar nicht zuständig, sondern das kommunale Ordnugsamt, und das hat verschiedene Namen Stadtpolizei, Stadtwache usw.