Muss man die Kosten übernehmen, wenn einen die Polizei nach hause fährt?

2 Antworten

Die Polizei ist in bestimmten Fällen zur Abwendung von Gefahren (für den Verursacher oder andere) verpflichtet, den Verursacher einer gefährlichen Situation (z.B. betrunkene Person/ Minderjärige) mit geeigneten Mitteln aus dem öffendlichen Verkehrsraum zu entfernen, sprich sie auch gegebenenfalls selber nachhause zu bringen. In jedem Fall ( egal ob mit Taxi, Rettungswagen oder Polizeiauto) entstehen kosten die nach dem Verursacherprinzip abgerechnet werden. Dafür gibt es entsprechende Gebührenordnungen. Die Handhabung indes ist nicht immer gleich. Im ländlichen Raum oder Kleinstädten, ist es durchaus schon mal üblich das der "Wachtmeister" jemanden zuhause abliefert und es danach zu keiner Rechnungsstellung kommt. Rein rechtlich aber ist die Polizei berechtigt für solche" Dienstleistungen" Rechnungen zu erstellen. Selbiges gilt übrigens auch für Feuerwehreinsätze oder Notarztfahrten wenn diese aus grobem Unfug heraus unberechtigterweise ausgelöst werden ("Spassanrufe" beim Notruf)

Bei Trunkenheit im Straßenverkehr und bei Minderjährigen in der Disco liegt jeweils ein Gesetzesverstoß vor. Wenn die Polizei die Übeltäter dann zur öffentlichen und eigenen Sicherheit einsammeln bin ich mir sicher, dass sie das nicht umsonst machen müssen oder der Staat sagt, dass diese Kosten von der Polizei getragen werden. Über die Höhe kann ich dabei nichts sagen, aber es wird bestimmt mehr kosten als ein normales Taxi.