Photovoltaik Anlage Ust.0% auch für Gewerbe?
Habe da ein Kunden der hat sich eine Gebäude bauen lassen in der seine Tochter eine Fotostudio hat , er selber hat noch einige Garagen in der er seine Oldtimer hat . Die PV Anlage soll 26KWp haben gehört das auch noch zur Umsatzsteuer befreiung nach §12 Abs. 3 UStG .
Muss ich u.a. auch fragen ob er es gewerblich nutzt ?
2 Antworten
Du schreibst:
eine Gebäude bauen lassen in der seine Tochter eine Fotostudio hat , er selber hat noch einige Garagen in der er seine Oldtimer hat
Die Garagen mit seinen Oldtimern sind privat, wenn er dort auch wohnt.
Wenn das Gebäude nur das Fotostudio und die Garagen beheimatet, sehe ich keine Wohnnutzung.
Deine Frage ist in so weit unvollständig, weil nicht klar ist, wie das Gebäude genutzt wird.
Wenn es seine Wohnung enthält und seine Tochter in einem Raum ein Fotostudio hat, ist es zu Wohnzwecken genutzt.
Wenn nur das Fotostudio im Haus ist udn die Garagen, ist es gewerblich.
Ein vollständiger Sachverhalt wäre hilfreich.
Die Regelung mit der Umsatzsteuerfreiheit ist ja für Leute, die eigentlich nur wegen der PV Anlage in der Vergangenheit zu Unternehmern wurden.
Wer sich eine PV Anlage auf ein gewerbliches Gebäude installieren lässt, für den ist es doch sowieso völlig egal. Sollte trotzdem ohne USt abgerechnet worden sein, kann man später (ohned as Jemand ein Schaden entsteht) die Rechnung korrigieren.
Der leistende Unternehmer hat nachzuweisen, dass die
Tatbestandsvoraussetzungen zur Anwendung des Nullsteuersatzes erfüllt sind.
2Ausreichend für den Nachweis ist es, wenn der Erwerber erklärt, dass er Betreiber
der Photovoltaikanlage ist und es sich entweder um ein begünstigtes Gebäude handelt
=>"oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut MaStR nicht mehr als"<=
Also doch bis max 30KWp sehe ich das Richtig ?????
Der Bau wie ich geschrieben habe ist gewerblich , so wie ich das lese ist bei 23Kwp mit 0% Umsatzsteuer zu Rechnen.
Den Link habe ich gefunden :
Schauen wir doch mal, was im Gesetz steht:
(§ 12 UStG):
3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1.die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 _____gelten als erfüllt_____, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
Ok hab ich gelesen , bin jetzt genausoweit wie vorher . Also muss ich klären ob das Gebäude privat auf ihn läuft ode rnicht .
Was sind ie für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden
?? Bitte auch Satz 2 lesen!! Die Voraussetzungen des Satzes 1 GELTEN ALS ERFÜLLT, wenn die Anlage lt. Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kW(P) Leistung hat!
Ahhhhh jetzt wird Licht , also kann ich doch Erlöse 0% machen da sie unter 30Kwp ist. Wunderbar
Es ist ein Privates Gebäude , das er überwiegend selbst benutzt und seinem Hobby Oldtimer ausübt seine Tochter ist Mieterin. Der Stromzähler läuft auf Privat.
Was wäre wenn man hinterher feststellt hätte das es gewerblich ist , und ohne Mwst. abgerechnet hätte ???? Ich habe es als Komplettangebot angeboten Wallbox mit MwSt. das Gerüst auch mit Mwst. Zuschlag steht noch aus .