?Pflichtteil?

4 Antworten

Der Erbanspruch der vorverstorbenen Erbin geht auf ihre Abkömmlinge über. Par.1924 Abs.3 BGB.

Pflichtteil ist die Hälfte des eigentlichen Anspruches, also statt der Hälfte nur ein Viertel. Dieses wird dann unter ihren Kindern aufgeteilt.

Dir bleibt jedenfalls vom Nachlass nur 3/4, wenn der Anspruch geltend gemacht wird innerhalb von drei Jahren.

Deine ältere Schwester und Du sind die gesetzlichen Erben. An Stelle der Schwester deren Kinder § 1924 BGB.

Sie wurden durch das Testament zu Deinen Gunsten enterbt udn damit auf Pflichtteil mgesetzt.

Anspruch 1/2 des gesetzlichen Erbes, somit 1/2 von 1/2, also 1/4.

Das hast Du in Geld auszuzahlen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Ergänzend zu den anderen Antworten hier.

Im Gegenteil zum Erbe wo man entsprechend das Erbe ablehnen muss:

Pflichtteil ist ein Anspruch, den man fordern muss, den bekommt man nicht automatisch. Wichtig ist nur, das die Kinder deiner Schwester vom Tod der Großeltern wissen und danach haben sie 3 Jahre Zeit zu fordern. Sie können es dir aber auch schriftlich geben, das sie auf ihren Anspruch verzichten, dann brauchst du nicht die 3 Jahre abwarten.

Ihre Kinder zusammen bekommen die Hälfte dessen, was sie bekommen hätte. Also 1/4.