Pflegekindern etwas vererben - gibt es gesonderte Freibeträge?
Wenn man Pflegekindern etwas vererben möchte, gibt es höhere Freibeträge als die 20.000 Euro? Adoption sinnvoll um Erbschaftssteuer zu sparen.
2 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Pflegekinder haben keinen Erbanspruch gegen ihre Pflegeeltern und damit auch keinen Pflichtteilsanspruch nach dem Gesetz.
Auch bezüglich der Erbschaftssteuer gibt es keine Ausnahmen
Nein, keine gesonderten Freibeträge.