Pfandtausch was passiert mit dem Gewinn?

4 Antworten

Der Pfandtausch bezieht sich rein auf eure Finanzierung, für die Steuer ist er vollkommen unerheblich. Dort zählt der Verkauf als relevanter Rechtsvorgang. Sollten die Umstände so sein, dass der Gewinn einkommenssteuerpflichtig ist, dann musst du Steuer zahlen. Mit oder ohne Pfandtausch ist da total egal. Genau das gleiche gilt für den Kauf. Handelt es sich um eine vermietete Immobilie, hat auch der Kaufvorgang steuerliche Auswirkungen.

Na ja, unabhägig vom bereits Gesagten:

Von den 51.000 Euro gehen bestimmt alleine an NK, die Du so lapidar erwähnst, rund 30.000 Euro (+/-) runter.

Fällt dann auch noch eine Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank an, bleibt nicht mehr wirklich viel von den 51.000 Euro übrig.

Habt ihr euer Vorhaben überhaupt schon mal bei eurer finanzierenden Bank angesprochen?

Thomas

Der Pfandauswechselung dürfte, wenn überhaupt, nur dann eine Chance haben, wenn die Konditionen mindestens dem derzeitigen Niveau entsprechen und der Wert des neuen Objekts nach Renovierung die Beleihung zulässt.

Empfehlung:

Vorab ein Gespräch mit dem Grundpfandrechtsgläubiger.

Thomas92 
Fragesteller
 10.04.2022, 02:26

Erstmal herzlichen Dank für Eure Antworten.

Wir haben am Donnerstag ein Gespräch mit unserem Bankberater. Ich wollte aber nicht ganz unvorbereitet in das Gespräch gehen. Am Telefon, hat er bereits erwähnt das ein Pfandtausch möglich ist. Unsere Frage wäre, wie wahrscheinlich es ist, dass die Bank dem Pfandtausch zustimmt, oder halt nicht. Bisher haben wir unserem Bankberater keine Zahlen genannt. Nach einem Pfandtausch, geht der Erlös der Immobilie auf ein Sperrkonto, darüber wird soweit ich weiß die neue Immobilie bezahlt, aber was passiert, wenn da einige tausende Euro über bleiben ? Hat man diese dann frei zur Verfügung?

Liebe Grüße

Thomas

1
Franzl0503  10.04.2022, 13:53
@Thomas92

Das Procedere ist im Grunde nichts anderes als eine Neubeleihung, allerdings mit alten Konditionen ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

Positiv wirkt sich aus eine gute Gesprächsvorbereitung und die Vorlage aller greifbaren Unterlagen des neuen Objekts.

Über die Behandlung und Verwendung des Verkaufspreises, der über der Restforderung der Bank liegt, informiert der Bankmitarbeiter.

0

Nein, der Gewinn aus dem Verkauf beträgt nicht 51.000 sondern 440.000 Verkaufserlös minus 220.000 Anschaffungskosten , also 220.000.

Wenn die bisherige Immobilie zwischen Anschaffung und Veräusserung ausschliesslich selbst bewohnt wurde, ist der Veräusserungsgewinn allerdings steuerfrei. Auch wenn sie im Verkaufsjahr und den beiden vorherigen Jahren selbst bewohnt wurde.

Ich verstehe die Frage so, dass Ihr umziehen wollt, der alte Kredit einfach weiterläuft und Ihr einfach Liquidität zu gewinnen meint dadurch, dass 440.000 Einnahme einer Ausgabe von 389.000 gegenüberstehen.

Will die Bank denn überhaupt einem Pfandtausch zustimmen und auf ihre Vorfälligkeitsentschädigung verzichten?