Pantryküche beschädigt, wer zahlt?

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verständlich, dass der Vermieter den Schaden ersetzt haben möchte !

Über die private Haftpflicht hätte der Verursacher den Schaden seiner Versicherung melden und ggf. regulieren lassen können. Nur......muss sich ein Sachverständiger der Versicherung von dem angezeigten Schaden bei Bedarf überzeugen können. Wenn die zerstörte Miniküche jetzt aber komplett entsorgt und ausgetauscht ist, habt ihr schlechte Karten !

Ich will dir nichts unterstellen aber Versicherungsbetrügereien gibt es immerwieder, da agieren die Versicherungen akribisch genau.

williamsson  04.09.2019, 12:12

Der Verursacher müsste zahlen. Egal ob über Versicherung oder aus eigener Tasche. Zahlt der nicht, bist leider Du dran dem Vermieter den Schaden zu ersetzen.

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Gaenseliesel  04.09.2019, 14:42
@williamsson

ganz richtig, so wollte ich es auch verstanden wissen ! ! !

Anscheinend nicht so recht gelungen :-( ......das üben wir/ich dann noch, kann so schwer nicht sein ! ;-))

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Es gibt bei Beschädigung von Gebrauchsgegenständen den Grundsatz, dass ein Abzug "Neu für alt" erfolgen muss.

Mit anderen Worten wäre erst einmal zu ermitteln, wie alt die bisherige Küche war und, wie lange die durchschnittliche Lebensdauer einer solchen Küche insgesamt ist. Ein entsprechender Abzug an den Anschaffungskosten ist vorzunehmen.

Bei den Kosten für Anschluss und Entsorgung kann man natürlich darüber Streiten, ob auch dort ein Abzug vorzunehmen wäre. Man könnte zum Beispiel die Auffassung vertreten, dass auch bei Anschaffung eines gebrauchten, aber mangelfreien, Geräts diese Kosten in voller Höhe anfallen würden.

Es zahlt der Verursacher. Allerdings hättest Du als Mieter ja eine Obhuts- und Fürsorgepflicht gehabt. Meines Erachtens bist Du zusammen mit dem Verursacher in der Haftung.

Zahlen würde wohl die Haftpflichtversicherung der Freundin, wenn sie denn eine hat. Allerdings wohl nur den Zeitwert der pantry-Küche, sowie natürlich die Nebenkosten des Ersatzes.

Selbstverständlich will und darf der VM den Schaden der Einrichtung ersetzt verlangen.

Allerdings von dem Schadensverursacher, dem du ihm hoffentlich mit allen Kontaktdaten mitgeteilt hast und nur zum Zeitwert, also Abzug Neu gegen alt.