P-KONTO UND VORLÄUFIGES ZAHLUNGSVERBOT?

2 Antworten

Ja das kannst du. Das Zahlungsverbot ist eine Vorpfändung, mit der sich der Gläubiger den Rang sichern möchte. Wenn nicht innerhalb eines Monats die dazugehörige Pfändung eingeht, hat sich das Zahlungsverbot wieder erledigt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter
OLLIPAN60 
Fragesteller
 21.08.2021, 15:09

Danke für die beruhigende Antwort.

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Ja. Ein vorl. ZV wirkt wie eine Kontopfändung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
OLLIPAN60 
Fragesteller
 21.08.2021, 20:42

Danke für die Erklärung.

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