Muß man Grundsteuer als neuer Immobilienbesitzer übernehmen, wenn bereits bezahlt?

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Mit dem Immobilienerwerb wird auch die Grunderwerbssteuer fällig, außerdem erhält der neue Besitzer vom Finanzamt einen Einheitsbescheid. Damit ist auch ein neuer Grundsteuerbescheid durch die Gemeinde verbunden, den der neue Immoblilienbesitzer alsbald von dieser erhalten wird. Er braucht also außer dem Kaufpreis dem Verkäufer nichts zahlen. Grundsteuer ist eine dauernde Last, die mit der Eintragung ins Grundbuch als Eigentümer fällig wird.

Zuviel bezahlte Grundsteuer wird dem Verkäufer von der Gemeinde ggf. erstattet.

Grundsteuer ist vom jeweiligen Eigentümer des Grundstücks zu entrichten und wird auch bei unterjährigem Verkauf nicht erstattet. Wurde also bereits die gesamte Grundsteuer für das Jahr vom Vorbesitzer bezahlt, so ist es eine Frage der einzelvertraglichen Regelung mit dem Käufer, ob hier ein Anteil verrechnet wird. Sind Ratenzahlungen für die Grundsteuer vereinbart (z.B. vierteljährlich), so sind ab Übergang der Immobilie an den neuen Besitzer die ausstehenden Raten vom diesem geschuldet.

Wenn Du also den Vertrag abgeschlossen hast, hat der Vorbesitzer keinen Anspruch auf Erstattung der anteiligen, "zuviel" bezahlten Grundsteuer. Er hätte jedoch im Kaufvertrag eine entsprechende Regelung treffen können.

Dich trifft die Grundsteuer erst im Folgejahr.

Wie wäre das denn im folgendem Fall? Bei Kauf einer Eigentumswohnung (März 2012) wurde im Kaufvertrag vereinbart, dass der Käufer (ich) die anteilige Grundsteuer für das Jahr ab Kaufdatum übernimmt. Soweit ist das vollkommen ok. Der Verkäufer fordert nun die anteilige Grundsteuer zu recht von mir. Jetzt kommt folgendes Problem. Der frühere Besitzer der Eigentumswohnung ist ab Eigentumsübergang nun Mieter der Wohnung. Im Mietvertrag wurde vereinbart, dass neben der Miete Betriebskosten gem §§ 1 und 2 Betriebskostenverordnung unter anderem auch die Grundsteuer zu den Betriebskosten gehören. Der Mieter ist nun der Meinung, er braucht die Grundsteuer nicht bezahlen, weil ja im Kaufvertrag vereinbart wurde, dass der Käufer die anteilige Grundsteuer zu zahlen hat. Ich bin aber der Meinung, dass er die Grundsteuer als Mieter sehr wohl (lt. Mietvertrag) zu zahlen hat. Wer hat recht?