Muss ich Schäden vom Vormieter beseitigen?
Bei Auszug aus meiner alten Wohnung habe ich noch diverse Schäden beseitigt. Außerdem wurde von mir, auf Verlangen des Vermieters, noch eine Wandverkleidung entfernt, die ich vom Vormieter übernommen hatte. Die Schäden, die der Vormieter durch das Anbringen der Verkleidung gemacht hat, habe ich nicht beseitigt. Und genau das verlangt mein ehemaliger Vermeiter jetzt noch von mir. Bin ich denn dazu auch verpflichtet?
3 Antworten
Da gibt es ziemlich exakte Regelungen. Wenn Du die Wandverkleidung von Deinem Vormieter übernommen hast, sollte das in dem Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt sein. Und wenn dann der Vermieter bei Deinem Auszug auf Abbau der Verkleidung besteht, muss Du nur die Verkleidung abmachen. Die Löcher in der Wand sind Aufgabe des Vermieters. Er hätte sonst nämlich bereits bei Auszug Deines Vormieters auf die Beseitigung und Wiederherstellung bestehen müssen.
Wenn Du Sachen vom Vormieter übernommen hast, dann hast Du auch die Verpflichtung übernommen den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.
Hättest Du die Sachen nciht übernommen, dann hättest Du ja die Wohnung auch ohne Schäden übernehmen wollen.
Entscheidend ist, was ihr im Mietvertrag vereinbart habt. Wenn das Abmontieren der Verkleidung nicht vereinbart ist bzw. keine ausdrückliche Vereinbarung über das besteht, was du übernommen hast, hättest du eh schon genügend getan in dem Abmontieren der Verkleidung. Zustätzliche Schäden darüberhinaus sind von dir nicht zu beseitigen, da ja dies der Zustand schon bei der Übergabe der Wohnung an dich war.