Muss ich ein Bußgeld zahlen?
Ich wurde zweimal per Briefpost aufgefordert, einen Impfnachweis für Masern einzureichen, da ich zudem Zeitpunkt noch in der Schule war. Jetzt kam ein dritter Brief, indem stand, dass ich mich vor der Verhängung dazu äußern kann und ob ich die Tat zugebe oder nicht. Ich kann mich natürlich auch enthalten. Ich habe keinen Nachweis mehr, würde diesen dann aber morgen bei meinen alten Kinderarzt abholen und ihn mit abschicken. Denkt ihr das reicht, oder bekomme ich deshalb ein Bußgeld?
1 Antwort
Ich würde es umgehend zustellen und den Hörer in die Hand nehmen
Könnte teuer werden !
BußgeldBei Verstößen gegen die Impfpflicht droht ein Bußgeld bis zu 2 500 Euro (§ 73 Abs. 1a Nr. 7a bis d IfSG). Dies gilt insbesondere für Personen, die trotz Aufforderung keinen Nachweis über eine Masernimpfung oder -immunität vorlegen. Das Bußgeld kann vom Gesundheitsamt auch gegen die Leitung einer Einrichtung verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulässt.
VollstreckungNeben oder alternativ zum Bußgeld kann ein Zwangsgeld nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz in Betracht kommen. Die Masernimpfung kann jedoch auch bei schulpflichtigen Kindern nicht durch unmittelbaren Zwang durchgesetzt werden: eine Zwangsimpfung kommt somit nicht in Betracht.