Muß die neue Frau des Vaters Unterhalt für seine Kinder zahlen, wenn der Vater verstirbt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich kann dir leider nicht genau sagen wo es steht, aber ich meine, dass vor kurzem ein Urteil in diesem Fall gefällt wurde. Es wurde entschieden, dass die "Neue" Frau weiter zu Unterhaltszahlung verpflichtet ist. Sie hat quasi die Unterhaltszahlung geerbt, genau wie z.B. Schulden. Entweder schlägt man das Erbe ganz aus oder nimmt alles.

Nur wenn sie ein Erbe antritt udn es Unterhaltsschulden sind. die dann ggf. Anteilig, weil die Kinder ja auch erben.

Mit sicherheit wird sie nie aus ihrem eigenen, mitgebrachten Geld zahlen müssen.