Wer erbt mehr, Halbgeschwister o. Abkömmlinge der Geschwister?

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Erbrechtlich gibt es keine Halbgeschwister. Die beiden Geschwister sind einander also gleichgestellt.

Wenn also die Eltern nicht mehr leben, fällt das Erbe den beiden Schwestern zu gleichen Teilen zu. Sollte eine der beiden Schwestern bereits vorverstorben sein, so treten an ihre Stelle die beiden Abkömmlinge - wiederum zu gleichen Teilen.

Entsprechend sieht es so aus, dass die eine (Halb-)Schwester die Hälfte des Erbes bekommt, die beiden Neffen/Nichten je ein Viertel.

Sorry, ich konnte meine Korrektur nicht vorzeitig vornehmen... Darum muss ich alles, was ich oben beschrieben habe "annulieren", weil ich einen Denkfehler gemacht habe.

Also: Zuerst erben natürlich die Eltern zu gleichen Teilen.

Sollten diese bereits verstorben sein, dann treten deren Nachkommen an ihre Stelle.

Da ich annehmen muss (und hier lag mein Denkfehler) dass die Halbschwester ein Kind des Vaters ist, erbt diese die Hälfte des Anteils des Vaters und damit 1/4 des Gesamterbes.

Die andere Schwester wiederum erbt ebenfalls die Hälfte des Anteils des Vaters. Dazu bekommt sie als alleine verbliebene Tochter der Mutter auch deren Anteil. Insgesamt also 3/4 des Gesamterbes.

Sollte die Schwester jedoch bereits vorverstorben sein, treten deren Kinder an ihre Stelle und teilen sich die 3/4 zu gleichen Teilen. Entsprechend erhält jeder Neffe/Nichte 3/8 des Gesamterbes und damit mehr als die Halbschwester.

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