Müssen Erben bei Versterben des Mieters, sofern sie eine andere Meldeadresse haben dafür Sorge tragen, dass Boden und -Deckenplatten entfernt werden??

3 Antworten

Wo die Erben leben, ist vollkommen schnuppe .

Je nach Inhalt des Mietvertrages müssen die Erben dafür Sorge tragen, dass die Wohnung in den Ursprungszustand zurückversetzt wird. Also schaut nach, ob noch ein Übernahmeprotokoll zu finden ist.

orgel  11.08.2021, 16:57

Erstmal sollten die Erben (falls nicht bereits geschehen) den Mietvertrag kündigen, denn dieser geht ja auf die Erben über.

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Ihr müsst die Wohnung räumen, inklusive aller Einbauten, die nicht vom VM eingebaut wurden. Heißt, wenn der Mieter Boden und Deckenplatten selber eingebaut hat, müsst ihr das raus machen, es sei den des Vermieter will das übernehmen oder es existiert was schriftlich, das diese Einbauten bei Auszug drin bleiben.

Gehört Bodenbelag und Deckenplatte mit zur Mietsache dürft ihr das natürlich nicht entfernen.

Die Erben treten vollständig in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein. Sie müssen also das tun, was der Verstorbene bei einem Auszug tun müsste.