Mit 16 Jahren im Internet Hassposting gegen Polizei?

2 Antworten

Na was denn nun?

Vor zwei Tagen hast Du geschrieben, dass die Tat, der Du verdächtig bist vor einem Jahr und 7 Monaten war, nun hast Du sie ggf. mit 16 Begangen udn bist nun 19.

Natürlich wanderst Du nicht in den Knast, denn auch wenn Dein Alter und die 1 Jahr und 1 Monaten richtig sind, warst Du zum Tatzeitpunkt Jugendlicher.

Damit entfällt auch die Geldstrafe.

Also Sozialstunden ableisten, wenn es schlimme Hasspostingswaren, käme eventuell ein Freizeitarrest in Frage.

Wäre ich der Richter, bekämmst Du, wenn Du der Tat überführt wärst, Sozialstunden. 120 Stunden die Toiletten auf Polizeistationen Deines Wohnorts reinigen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
anonymous79 
Fragesteller
 14.07.2023, 08:35

Hallo, ich habe nichts schlimmes geschrieben, nicht einmal beleidigt. Ich habe nur als 2 Polizisten gestorben sind, geschrieben dass Sie es verdient haben, da sie sich rassistisch gegenüber den Bürgern verhalten. Demnach hat kamen die wegen der Straftat Belohnung und Billigung von Straftaten.

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wfwbinder  14.07.2023, 09:10
@anonymous79

Wenn die Polizisten ermordet wurden udn Du schreibst, dass die es verdient hatten ermordet zu werden, billigst Du damit diese Straftat. Das ist ja wohl eindeutig.

Und wenn Du der Ansicht bist, dass dies nichts schlimmes ist, dann hast Du ein schifes Weltbild.

Davon lösgelöst ist es natürlich unerträglich, wenn Polizisten etwas rassistisches machen, aber um solche Straftaten zu vrfolgen gibt es extra Abteilungen bei Polizei und Staatsanwaltschaft.

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anonymous79 
Fragesteller
 17.07.2023, 08:10
@wfwbinder

Okay, ich habe aber damit keinen Mörder beschützt, oder verteidigt. Was passiert mit meinem Handy ? Ich habe med. nicht über das Handy geschrieben, sondern über ein Gerät was ich weggeworfen hatte da es kaputt war. Bisher kam auch keine Antwort, mein Rechtsanwalt hat die angeschrieben. Und es sind bereits 2 Wochen vergangen.

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wfwbinder  17.07.2023, 08:13
@anonymous79

Warte doch erstmal ab, ob es zu einer Verhandlung vor dem Jugendgericht kommt.

Dort wird ggf. abschließend über Dein Smartphone entschieden.

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anonymous79 
Fragesteller
 17.07.2023, 08:26
@wfwbinder

Dankeschön wegen den hilfreichen und ausführlichen Antworten. Aber das Handy gehört gar nicht mit ich bin nicht der Eigentümer, die dürfen es doch nicht einbehalten ?

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wfwbinder  17.07.2023, 10:07
@anonymous79

Nimm es mal vom Smartphone weg und von der relativ geringfügigen Tat eines Hasspostings.

Stell Dir vor, Du hättest eine Pistole. Ein Freund von Dir klaut dieund schießt auf eine andere Person. Da würdest Du doch einsehen, dass Deine Pistole wegen der Tat beschlagnahmt wird, oder nicht?

Hier ist es das Gleiche. Die Beschlagnahme ist rechtmäßig. Du hast das Problem, dem Eigentümer des Telefons es ersetzen zu müssen.

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anonymous79 
Fragesteller
 20.07.2023, 08:25
@wfwbinder

Es kam immer noch keine Antwort, obwohl sogar mein Anwalt die angeschrieben hat. Ich brauche das Telefon, es ist so merkwürdig die machen das absichtlich um jemanden zu ärgern…

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wfwbinder  20.07.2023, 08:38
@anonymous79

Du hast Dich negativ über die Polizei geäußert und möchtest, dass Du von denen freundlich behandelt wirst?

Dein Anwalt wird das schon machen.

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anonymous79 
Fragesteller
 20.07.2023, 14:41
@wfwbinder

Trotzdem, die haben kein Recht absichtlich das Handy nach deren Tun und Willen einzubehalten… Unglaublich

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anonymous79 
Fragesteller
 20.07.2023, 14:42
@wfwbinder

Ich glaube das Handy ist bei der Staatsanwaltschaft, nicht bei der Polizei. Die müssen es nur auswerten

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wfwbinder  20.07.2023, 14:59
@anonymous79

Ja udn die Polizei ist der verlängerte Arm der StA.

Die werden genau arbeiten.

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