Minijob +Maßnahme?

3 Antworten

Diese Leistungen, die es bei der Maßnahme gibt, Essen,Fahrgeld,Motivationsgeld,werden nicht der Sozialversicherung gemeldet,also kannst Du Deinen Minijob weiter machen,ohne Probleme.

Steuern wären sowieso kein Problem,sondern nur die Sozialversicherung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Für 60€ im Monat würde ich noch nicht mal meinen Fuß aus der Bettdecke bewegen , das ist Ausbeutung

520€ darfst Du insgesamt sozialversicherungsfrei verdienen ohne Steuern zu entrichten

wfwbinder  26.09.2023, 07:34
Für 60€ im Monat würde ich noch nicht mal meinen Fuß aus der Bettdecke bewegen , das ist Ausbeutung

Man sollte alleModalitäten kennen.

Es ist eine Fortbildungsmaßnahme für Jugendliche,die keine Ausbildungsstelle bekommen haben,also Schule.

Die Teilnehmer bekommen die Fahrkosten erstattet,ein warmes Mittagessen und dazu das Motivationsgeld (Taschengeld) zusätzich.

Ich habe in meiner Schuldzeit,auf der Handelsschule nach meinem Hauptschulabschlussweder das Fahrgeld bekommen, noch etwas zu Essen udn schon gar nicht ein Taschengeld vomTräger.

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Nun meine Frage: Wird mein Verdienst dann versteuert, wenn ich bei meinem Minijob bleibe? Und wie wird das versteuert?

Nein .... Einkommenssteuer fällt erst ab einem Einkommen oberhalb von 1285 Euro monatlich an. Auch Sozialabgaben werden alleine vom Arbeizgeber getragen.