Minijob?

2 Antworten

Alle Jobs zusammen dürfen nicht mehr als 48 Wochenstunden inklusive Überstunden betragen.

Willst du wie in deinem Fall bei einem Mitbewerber arbeiten brauchst du das OK des AG, dieser müsste es aber begründen warum du dort nicht Arbeiten darfst, z.b. Geheimnissträger oder Angst Kunden abzuwerben. So wurde einem Postmitarbeiter der unteren Ebene z.b. Gerichtlich gestattet bei Hermes zu arbeiten, da hier weder Betriebsgeheimnisse weitergegeben wurden, noch Kunden abgeworben.

Und zu guter Letzt, der Hauptjob geht vor. Bemerkt der AG, das du deinen Job nicht mehr richtig machst, kann er dir den Nebenjob untersagen.

Kann mein Arbeitgeber mir den Minijob verbieten ?

Nein - allerdings solltest Du die höchstzulässige Arbeitsstundenzahl von 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten.