Wie werden Midijob plus kleine Witwenrente und 400 Eur Job zzgl. Mieteinnahme besteuert?
Hallo liebe Community! Erst einmal wünsche ich allen Frohe Weihnachten! Ich bin neu hier und hätte auch schon meine ersten Fragen, würde mich sehr über ein paar Antworten oder Ratschläge freuen. Und zwar verfüge ich über monatliche Einnahmen, die sich derzeit aus einem Midijob (ca. 650 Eur netto) , einer kleinen Witwenrente (90 Eur brutto) und 220 Eur Mieteinnahme für eine Einliegerwohnung zusammensetzen. Meine erste Frage wäre, wie diese 3 Einnahmen versteuert werden, da der Midijob ja unter die Gleitzonenregelung fällt. Oder fällt Gleitzone in diesem Fall weg, weil ich ja noch die anderen Einnahmen habe? Außerdem habe ich die Möglichkeit, demnächst noch zusätzlich einen 400 Eur Job anzunehmen, wie verhält es sich dann? Werden alle Einnahmen zusammengerechnet und dann voll versteuert? Habe im Bekanntenkreis diesbezüglich bisher nur widersprüchliche Meinungen gehört... Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen. Bedanke mich jetzt schon mal im Voraus für Eure Zuschriften! Herzliche Grüße von der Sonneninsel! :-) Biggy
1 Antwort
der Minijob wird in der Regel vom Arbeitgeber pauschal versteuert und fällt hier voll raus.
Der Midijob wird zunächst wie bisher versteuert, d.h. vermutlich gar nicht, weil der Freibetrag pro Jahr von 8000 EUR nicht erreicht wird. (Es ist immer besser, die Bruttobeträge zu nennen.) Die Gleitzone hat nur was mit der Sozialversicherung zu tun.
Die Witwenrente ist wahrscheinlich nur zu einem Teil (dem sog. Ertragsteil) steuerpflichtig. Ebenso wie die Mieteinnahmen ist sie in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Bei diesen Gesamteinkünften wird aber nur minimal Steuer anfallen.
Viel Glück
Barmer
Hallo, nun, nach KV-Beiträgen wurde nicht gefragt. Der Kommentar ist aber nur teilweise brauchbar.
Die kleine Witwenrente wird vermutlich mit 8,2% beitragspflichtig, die sofort einbehalten werden. Auf Mieteinnahmen zahlt ein Pflichtversicherter und den haben wir hier, keine Beiträge.
Auch GKV-Beiträge können von der Steuer fast komplett abgesetzt werden. Bei den Minibeiträgen aus dem Midijob allerdings nicht erheblich.
Hallo Barmer! Vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage! :-) Jetzt blicke ich endlich durch!
Liebe Grüße!
Fehmarn72
Die Einkommenskonstellation sieht aber aus Sicht der Krankenkassenbeiträge ganz anders aus - hier müsstest Du Deiner Krankenkasse alle Einkommen melden - es sei denn Du bist privat versichert.. da Du Deine Beiträge zur Krankenversicherung bei der Steuererklärung geltend machen kannst, wird dies dazu führen, dass kaum noch einkommenssteuer gezahlt werden muss.