Markise im Urlaubsappartement von Sturm zerstört?

3 Antworten

Als erstes ist da wohl ein Blick in die vertraglichen Vereinbarungen notwendig, die uns hier nicht bekannt sind. Außerdem kannst Du den Schaden auch Deiner Haftpflichtversicherung melden, denn diese ist auch dafür zuständig, zu prüfen, inwieweit Haftung besteht - auch die wird aber wohl den Vertrag brauchen.

Ich bin mir dabei aber nicht sicher.

Für die Prüfung von Haftungsansprüchen und deren ggf. gerichtliche Abwehr, so sie denn dem Grunde oder der Höhe nach unberechtigt sind, ist dine Privathaftpflicht zuständig. Diese gilt weltweit.

Berechtigte Ansprüche werden zum Zeitwert ersetzt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Versetze dich in seine Lage und bezahle den Schaden.
Ursächlich für den Schaden ist ja nicht der Sturm (höhere Gewalt, ist versicherbar) oder dass es eine Markise gibt (Vermieter) sondern dass ihr sie nicht eingefahren habt.

frodo1405  07.06.2022, 20:38

Damit wäre seine Haftpflichtversicherung nicht mehr verpflichtet den Schaden zu regulieren, da er diesen bereits mit der Zahlung anerkannt hat. Die Prüfung unbedingt der Versicherung überlassen (falls vorhanden).

Eine Privathaftpflichtversicherung hat ebenso die Aufgabe unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Hat man eine Zahlung geleistetso hat man Fakten geschaffen und die Versicherung kann die Regulierung ablehnen.

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