Mahnung der KSP. Soll ich zahlen?

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Erster Antwortvorschlag - per E-Mail oder per Post

Ihr Schreiben vom XX.XX.2021 – AZ XXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem oben genannten Schreiben machen Sie eine Forderung der Firma PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A. geltend. Zur Begründung führen Sie aus, es habe ein Negativsaldo hinsichtlich meines PayPal-Kontos bestanden. Da Ihrem Schreiben weder eine Vollmacht Ihrer angeblichen Mandantin beigefügt war noch das Bestehen einer solchen anwaltlich versichert wurde, rüge ich vorsorglich Ihre fehlende Aktivlegitimierung (§ 174 BGB).

Zu der vorgetragenen Sachlage:

Der Negativsaldo ist mir nicht vorzuwerfen. Am XX.XX.2021 hat PayPal mein Konto gesperrt. Am wurde aufgrund eines Käuferschutzfalls Geld zurückgebucht, wodurch mein PayPal-Konto ins Negative gerutscht ist. Ein unverzüglicher Ausgleich des Negativsaldos per Einzug von meinem hinterlegten Bankkonto war aufgrund der Sperre unmöglich. Daher habe ich am XX.XX.2021 mit dem PayPal-Kundensupport telefoniert, welcher mir mitteilte, ich solle die offene Summe ohne Angabe eines Verwendungszwecks auf folgendes Bankkonto überweisen: IBAN DE XXXXXXXXXXX

Das tat ich am XX.XX.2021 von dem bei PayPal hinterlegten Bankkonto aus. Beweis: Kontoauszug vom XX.XX.2021 (Anlage A1, liegt Ihrer Mandantin bereits vor).

Am XX.XX.2021 wurde mir dieser Betrag ohne Angabe von Gründen wieder zurücküberweisen. Spätestens seit diesem Tag befindet sich Ihre Mandantin im Annahmeverzug (§ 293 BGB). In dieser Zeit fällt mir lediglich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last (§ 300 BGB). Ihr Tätigwerden wurde unzweifelhaft nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln meinerseits notwendig gemacht. Eine Kostentragungspflicht weise ich daher entschieden zurück.

Ungeachtet der Frage, ob ich dazu noch verpflichtetet gewesen wäre, habe ich nachfolgend mehrfach erneut Kontakt mit dem PayPal-Kundensupport aufgenommen. Dabei wurde mir erst mitgeteilt, ich solle auf ein Schreiben Ihres Hauses (KSP RAe) warten und schließlich, dass der offene Betrag nunmehr von meiner Kreditkarte eingezogen werden sollte. Dies war am 09.08.2021 erfolgreich, der Negativsaldo ist daher inzwischen ausgeglichen, selbiges wurde mir von PayPal auch per E-Mail bestätigt (Anlage A2).

Vorsorglich bestreite ich außerdem, dass eine Inkassovergütung in der geltend gemachten Höhe und insbesondere ein Gebührensatz von 1,3 der Sache angemessen und zulässig ist.

Bitte fügen Sie Ihrem nächsten Schreiben auch eine ordnungsgemäße Vollmacht der Firma PayPal bei.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXX

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
Answer123  16.08.2021, 23:42

Bitte mal die fehlenden Daten ergänzen und dann mir nochmal zu Kenntnis rüber schicken.

Wichtig zu wissen wäre noch: War die Mahnung von PayPal am 27.07.2021 die erste, letzte oder einzige Mahnung? Welche Zahlungsfrist wurde in dieser gesetzt?

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irgendwas121420 
Fragesteller
 17.08.2021, 21:22
@Answer123

Am 18. kam der Hinweis, dass mein Konto im Minus ist. Da stand aber nichts von einer Zahlungsfrist. Am 25. kam dann der Hinweis, dass ich unverzüglich Geld einzahlen soll.

P.S. Hab dir eine Mail geschrieben.

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irgendwas121420 
Fragesteller
 17.08.2021, 21:30
@Answer123

Ich hab mich gerade gefragt, wie du denn auf den 27.07 kommst. Hab gerade gemerkt, dass diesen Datum die KSP angibt. Dabei hab ich an dem Tag nichts von PayPal bekommen.

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Answer123  17.08.2021, 23:10
@irgendwas121420

Du hast dir schon echt viel Zeit gelassen... Schon am 12.07. hätte dir klar sein müssen, dass dein PayPal-Konto einen Negativsaldo aufweist. Zum unaufgeforderten Ausgleich bist du durch die PayPal-AGB verpflichtet, abgesehen davon sind Geldschulden Bringschulden (§ 270 BGB). Dass du trotz Hinweis vom 18.07. und Mahnung vom 25.08. erst am 28.07. mit PayPal Kontakt aufgenommen hast, kann uns böse auf die Füße fallen. Oder gab es davor noch Kontaktversuche deinerseits (E-Mails o.ä.)? Wenn ja, bitte einmal weiterleiten.

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Kannst du irgendwas von dem, was du uns erzählt hast (die Kommunikation mit Paypal), beweisen? Wenn nein, weißt du jetzt, warum ich mit solchen Läden grundsätzlich nur schriftlich kommuniziere.

Wurde das Geld, das du auf die dir benannte IBAN eingezahlt hast, wieder zurücküberweisen? Welchen Verwendungszweck hast du angegeben? (Ich will nicht den Text selber wissen, sondern eine Angabe wie "Kundennummer" oder "den, der mir am Telefon / per E-Mail genannt wurde).

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irgendwas121420 
Fragesteller
 11.08.2021, 19:46

Erstmal danke für deine Antwort.

Ich kann dich verstehen, warum du nur auf Schriftverkehr bestehst. Mir war dies allerdings viel zu langsam, weshalb ich doch lieber direkt angerufen habe. (Zudem hab ich beim schriftlichen Anschreiben immer nur eine automatische Antwort bekommen)

Das Geld wurde nach 5 Tagen zurücküberwiesen. Als Verwendungszweck habe ich nichts angegeben, da mir gesagt wurde, dass ich diese freilassen soll. Dies steht auch auf der Website con PayPal, wenn man Geld via IBAN einzahlen will.

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Answer123  11.08.2021, 22:28
@irgendwas121420

Die Sache ist relativ einfach: Was du nicht beweisen kannst, ist nicht passiert. Also streiche einfach mal alles aus deiner Aussage, was nicht schriftlich fixiert wurde und schau mal, was übrig bleibt: Das ist nicht viel. Bei einem anonymen Callcenter wird sich mit Sicherheit niemand mehr an das Gespräch erinnern. Und wenn er/sie/es es doch könnte, vermutlich anders, als du das Gespräch im Kopf hast.

Ist / war dein Bankkonto mit deinem PayPal-Konto verknüpft? Das ist wohl die Voraussetzung, damit PayPal die Zahlung zuordnen kann (Quelle).

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irgendwas121420 
Fragesteller
 12.08.2021, 01:04
@Answer123

Ja mein Bankkonto von dem ich es gesendet hatte, ist mit dem PayPal Konto verbunden. Das war auch die Voraussetzung, um überhaupt überweisen zu können.

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Answer123  12.08.2021, 01:26
@irgendwas121420

Wir können das mal so zur Diskussion stellen. Auch über die Höhe der Kosten könnte man durchaus diskutieren. Die Frage ist am Ende natürlich, ob du es im Zweifelsfall auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen würdest. Wenn nein, macht es möglicherweise Sinn, einen Vergleichsvorschlag für eine außergerichtlich Lösung zu machen, sich also irgendwo in der Mitte zu einigen.

Ich denke mir mal einen schönen Antworttext aus. Dauert aber ein paar Tage. Welche Frist hat KSP gesetzt?

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irgendwas121420 
Fragesteller
 12.08.2021, 11:26
@Answer123

Also nach meinen Recherchen gab es noch keinen einzigen Fall, wo die KSP geklagt hat. Man solle einfach dem gerichtlichen Mahnschreiben widersprechen.

Danke dir für deine Hilfe mit dem Antwortschreiben. Ich hab von denen bis zum 25.08. Zeit bekommen.

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Answer123  12.08.2021, 15:54
@irgendwas121420

Ich habe solche Behauptungen schon häufiger gehört. Fakt ist aber, dass es Urteile (auch höchstrichterliche), die Anwaltskanzleien grundsätzlich Inkassokosten zusprechen, teilweise sogar in dieser maximalen Höhe. Und im Gegensatz zu einem einfachen Inkassobüro gehört das Klagen bei einem Rechtsanwalt zum unmittelbaren Geschäft.

Die Motivation zu klagen ist allerdings vermutlich nicht besonders hoch, wenn sie zumindest einen Teil der Kosten freiwillig bekommen. Einen entscheidenden Teil der Entscheidung wird auch die Tatsache ausmachen, wie du mit denen kommunizierst. Wenn von dir gar nichts kommt, wirkt das nicht wie jemand, der sich juristisch wert, sondern wie jemand, der den Kopf in den Sand steckt und die böse Inkassopost lieber gar nicht aufmacht. Ich bin daher eher ein Freund davon, denen halbwegs juristisch fundiert Contra geben.

Ich würde auch erst mal die Kosten insgesamt zurückweisen. Je nachdem, was von denen an Argumenten kommt, kann man dann einen Schritt auf die zugehen, wenn die die Sache dafür zu den Akten legen. Wenn du es allerdings auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen willst, solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen. Ob das billiger wird?

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irgendwas121420 
Fragesteller
 13.08.2021, 03:07
@Answer123

Also auf ein Gerichtsverfahren oder ähnliches will ich es erst garnicht ankommen lassen. Ich will einfach nur so günstig wie möglich da raus kommen, ohne ein riesen Fass auf zu machen.

Wie könnte man sich denn "wehren"? Also was kann man denen denn nun antworten?

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Answer123  13.08.2021, 14:37
@irgendwas121420

Ich versuche die Tage mal, das was du oben geschrieben hast, zusammenzufassen und als Antwort an KSP zu schicken. Ich habe ein bisschen Erfahrung mit solchen Schreiben und kann das m. E. ganz gut verargumentieren. Ich muss aber trotzdem nochmal darauf hinweisen, dass ich kein Anwalt bin und dementsprechend keine Haftung übernehmen kann.

Kann sein, dass KSP bzw. PayPal die Sache dann einstellt. Kann aber auch sein, dass KSP darauf besteht, dass du deine Schilderung nicht beweisen kannst. Womit sie ja recht hätten. Dann würde ich aber zumindest noch die Höhe der Kosten in Frage stellen. Vielleicht kann man sich da in der Mitte einigen.

Kannst du mir das Schreiben von KSP mal im Wortlaut weiterleiten? Gerne auch per E-Mail. E-Mail Adresse bekommst du per PN.

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Information für mitlesende Interessierte und ebenfalls Betroffene:

KSP hat bestätigt, dass der Negativsaldo mittlerweile ausgeglichen ist und verzichtet auf die weitere Geltendmachung der Nebenforderungen. Wie üblich "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". Die Angelegenheit ist damit zu unserer Zufriedenheit erledigt.

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