Mahnung der KSP. Soll ich zahlen?
Ich grüße die Community,
erstmal ein paar Background Infos:
Mein Konto auf PayPal wurde gesperrt. Das war mir zu dem Zeitpunkt auch eigentlich egal, da ich keine Lust mehr auf den Saftladen habe.
Dann hat aber jemand sein Geld via PayPal dank des Käuferschutzes zurückgezogen. Folglich ging mein Paypal Konto ins Minus. Ich habe versucht, auf mein PP Konto das Geld wieder einzuzahlen. Das ging aber nicht, Aufgrund der Sperre. Daraufhin rief ich den PP Kundenservice an. Dort wurde mir eine IBAN gesagt, auf der ich einzahlen kann. Nach ein paar Tagen schaute ich nach und ich war weiterhin im Minus. Ich rief erneut an, wurde an die Kontosicherheit weitergeleitet, und mir wurde gesagt, dass ich eh keine Zahlungen empfangen kann, egal wie, da mein Konto ja gesperrt ist.
Dann wurde mir gesagt, dass der Fall an die KSP Rechtsanwälte weitergeleitet wurde und ich nichts machen kann, außer auf den Brief zu warten.
Das war mir natürlich zu Blöd und ich rief erneut den PP Kundenservice an.
Mit "Erfolg": Dort wurde ich wieder an die Kontosicherheit weitergeleitet und mit wurde gesagt, dass die es nun direkt über meine Kreditkarte einziehen werden. Dies ist am 09. August geschehen (also an dem Tag bekam ich eine Mail, dass ich nicht mehr im Minus bin). Ich solle als Nachweis, dass ich davor versucht habe, via Banküberweisung mein Konto auszugleichen, meinen Kontoauszug hochladen. Dafür wollte mir PayPal eine Mail schicken, der einen Link enthält. Dies könne etwas dauern. Nach 2 Tagen kam nichts und ich rief erneut an. Am Telefon hat man mir dann den Link genannt und ich habe die Dokumente hochgeladen.
Jetzt zur eigentlichen Sache:
Ich habe meinen Kontoauszug dann hochgeladen. Auf meinem Kontostand stand 30.07.2021. Die Buchung/Wertstellung war aber am 02.08. PayPal hat die Forderung angeblich am 01.08. an die KSP weitergeleitet. Da frage ich mich zuerst, 1.8. das ist doch ein Sonntag. Da arbeitet doch niemand. Wäre es bei der KSP am 02. eingegangen, dann hätte es mit meiner Zahlung ja theoretisch klappen können.
Hat es aber nicht. PayPal meinte, es sei zu spät.
Die eigentliche Forderung von ca. 50€ wurde am 09.08. beglichen. Der Brief der KSP war auf den 10.08 datiert und kam am 11.08 (heute) an.
Was soll ich jetzt machen? Soll ich die Gebühren (80€) von KSP zahlen, was ich nicht will, weil das einfach übertrieben hoch ist? SchlussendIich ist ja der offene Betrag bei PayPal einen Tag vor der Versendung des Briefes erfolgt. Ich bin gerade mit der Situation überfordert und hoffe, dass hier vlt der ein oder andere Anwalt, Richter, was weiß ich ist, der mir eine Antwort geben kann.
3 Antworten
Erster Antwortvorschlag - per E-Mail oder per Post
Ihr Schreiben vom XX.XX.2021 – AZ XXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem oben genannten Schreiben machen Sie eine Forderung der Firma PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A. geltend. Zur Begründung führen Sie aus, es habe ein Negativsaldo hinsichtlich meines PayPal-Kontos bestanden. Da Ihrem Schreiben weder eine Vollmacht Ihrer angeblichen Mandantin beigefügt war noch das Bestehen einer solchen anwaltlich versichert wurde, rüge ich vorsorglich Ihre fehlende Aktivlegitimierung (§ 174 BGB).
Zu der vorgetragenen Sachlage:
Der Negativsaldo ist mir nicht vorzuwerfen. Am XX.XX.2021 hat PayPal mein Konto gesperrt. Am wurde aufgrund eines Käuferschutzfalls Geld zurückgebucht, wodurch mein PayPal-Konto ins Negative gerutscht ist. Ein unverzüglicher Ausgleich des Negativsaldos per Einzug von meinem hinterlegten Bankkonto war aufgrund der Sperre unmöglich. Daher habe ich am XX.XX.2021 mit dem PayPal-Kundensupport telefoniert, welcher mir mitteilte, ich solle die offene Summe ohne Angabe eines Verwendungszwecks auf folgendes Bankkonto überweisen: IBAN DE XXXXXXXXXXX
Das tat ich am XX.XX.2021 von dem bei PayPal hinterlegten Bankkonto aus. Beweis: Kontoauszug vom XX.XX.2021 (Anlage A1, liegt Ihrer Mandantin bereits vor).
Am XX.XX.2021 wurde mir dieser Betrag ohne Angabe von Gründen wieder zurücküberweisen. Spätestens seit diesem Tag befindet sich Ihre Mandantin im Annahmeverzug (§ 293 BGB). In dieser Zeit fällt mir lediglich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last (§ 300 BGB). Ihr Tätigwerden wurde unzweifelhaft nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln meinerseits notwendig gemacht. Eine Kostentragungspflicht weise ich daher entschieden zurück.
Ungeachtet der Frage, ob ich dazu noch verpflichtetet gewesen wäre, habe ich nachfolgend mehrfach erneut Kontakt mit dem PayPal-Kundensupport aufgenommen. Dabei wurde mir erst mitgeteilt, ich solle auf ein Schreiben Ihres Hauses (KSP RAe) warten und schließlich, dass der offene Betrag nunmehr von meiner Kreditkarte eingezogen werden sollte. Dies war am 09.08.2021 erfolgreich, der Negativsaldo ist daher inzwischen ausgeglichen, selbiges wurde mir von PayPal auch per E-Mail bestätigt (Anlage A2).
Vorsorglich bestreite ich außerdem, dass eine Inkassovergütung in der geltend gemachten Höhe und insbesondere ein Gebührensatz von 1,3 der Sache angemessen und zulässig ist.
Bitte fügen Sie Ihrem nächsten Schreiben auch eine ordnungsgemäße Vollmacht der Firma PayPal bei.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXX
Am 18. kam der Hinweis, dass mein Konto im Minus ist. Da stand aber nichts von einer Zahlungsfrist. Am 25. kam dann der Hinweis, dass ich unverzüglich Geld einzahlen soll.
P.S. Hab dir eine Mail geschrieben.
Ich hab mich gerade gefragt, wie du denn auf den 27.07 kommst. Hab gerade gemerkt, dass diesen Datum die KSP angibt. Dabei hab ich an dem Tag nichts von PayPal bekommen.
Du hast dir schon echt viel Zeit gelassen... Schon am 12.07. hätte dir klar sein müssen, dass dein PayPal-Konto einen Negativsaldo aufweist. Zum unaufgeforderten Ausgleich bist du durch die PayPal-AGB verpflichtet, abgesehen davon sind Geldschulden Bringschulden (§ 270 BGB). Dass du trotz Hinweis vom 18.07. und Mahnung vom 25.08. erst am 28.07. mit PayPal Kontakt aufgenommen hast, kann uns böse auf die Füße fallen. Oder gab es davor noch Kontaktversuche deinerseits (E-Mails o.ä.)? Wenn ja, bitte einmal weiterleiten.
Kannst du irgendwas von dem, was du uns erzählt hast (die Kommunikation mit Paypal), beweisen? Wenn nein, weißt du jetzt, warum ich mit solchen Läden grundsätzlich nur schriftlich kommuniziere.
Wurde das Geld, das du auf die dir benannte IBAN eingezahlt hast, wieder zurücküberweisen? Welchen Verwendungszweck hast du angegeben? (Ich will nicht den Text selber wissen, sondern eine Angabe wie "Kundennummer" oder "den, der mir am Telefon / per E-Mail genannt wurde).
Erstmal danke für deine Antwort.
Ich kann dich verstehen, warum du nur auf Schriftverkehr bestehst. Mir war dies allerdings viel zu langsam, weshalb ich doch lieber direkt angerufen habe. (Zudem hab ich beim schriftlichen Anschreiben immer nur eine automatische Antwort bekommen)
Das Geld wurde nach 5 Tagen zurücküberwiesen. Als Verwendungszweck habe ich nichts angegeben, da mir gesagt wurde, dass ich diese freilassen soll. Dies steht auch auf der Website con PayPal, wenn man Geld via IBAN einzahlen will.
Die Sache ist relativ einfach: Was du nicht beweisen kannst, ist nicht passiert. Also streiche einfach mal alles aus deiner Aussage, was nicht schriftlich fixiert wurde und schau mal, was übrig bleibt: Das ist nicht viel. Bei einem anonymen Callcenter wird sich mit Sicherheit niemand mehr an das Gespräch erinnern. Und wenn er/sie/es es doch könnte, vermutlich anders, als du das Gespräch im Kopf hast.
Ist / war dein Bankkonto mit deinem PayPal-Konto verknüpft? Das ist wohl die Voraussetzung, damit PayPal die Zahlung zuordnen kann (Quelle).
Ja mein Bankkonto von dem ich es gesendet hatte, ist mit dem PayPal Konto verbunden. Das war auch die Voraussetzung, um überhaupt überweisen zu können.
Wir können das mal so zur Diskussion stellen. Auch über die Höhe der Kosten könnte man durchaus diskutieren. Die Frage ist am Ende natürlich, ob du es im Zweifelsfall auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen würdest. Wenn nein, macht es möglicherweise Sinn, einen Vergleichsvorschlag für eine außergerichtlich Lösung zu machen, sich also irgendwo in der Mitte zu einigen.
Ich denke mir mal einen schönen Antworttext aus. Dauert aber ein paar Tage. Welche Frist hat KSP gesetzt?
Also nach meinen Recherchen gab es noch keinen einzigen Fall, wo die KSP geklagt hat. Man solle einfach dem gerichtlichen Mahnschreiben widersprechen.
Danke dir für deine Hilfe mit dem Antwortschreiben. Ich hab von denen bis zum 25.08. Zeit bekommen.
Ich habe solche Behauptungen schon häufiger gehört. Fakt ist aber, dass es Urteile (auch höchstrichterliche), die Anwaltskanzleien grundsätzlich Inkassokosten zusprechen, teilweise sogar in dieser maximalen Höhe. Und im Gegensatz zu einem einfachen Inkassobüro gehört das Klagen bei einem Rechtsanwalt zum unmittelbaren Geschäft.
Die Motivation zu klagen ist allerdings vermutlich nicht besonders hoch, wenn sie zumindest einen Teil der Kosten freiwillig bekommen. Einen entscheidenden Teil der Entscheidung wird auch die Tatsache ausmachen, wie du mit denen kommunizierst. Wenn von dir gar nichts kommt, wirkt das nicht wie jemand, der sich juristisch wert, sondern wie jemand, der den Kopf in den Sand steckt und die böse Inkassopost lieber gar nicht aufmacht. Ich bin daher eher ein Freund davon, denen halbwegs juristisch fundiert Contra geben.
Ich würde auch erst mal die Kosten insgesamt zurückweisen. Je nachdem, was von denen an Argumenten kommt, kann man dann einen Schritt auf die zugehen, wenn die die Sache dafür zu den Akten legen. Wenn du es allerdings auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen willst, solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen. Ob das billiger wird?
Also auf ein Gerichtsverfahren oder ähnliches will ich es erst garnicht ankommen lassen. Ich will einfach nur so günstig wie möglich da raus kommen, ohne ein riesen Fass auf zu machen.
Wie könnte man sich denn "wehren"? Also was kann man denen denn nun antworten?
Ich versuche die Tage mal, das was du oben geschrieben hast, zusammenzufassen und als Antwort an KSP zu schicken. Ich habe ein bisschen Erfahrung mit solchen Schreiben und kann das m. E. ganz gut verargumentieren. Ich muss aber trotzdem nochmal darauf hinweisen, dass ich kein Anwalt bin und dementsprechend keine Haftung übernehmen kann.
Kann sein, dass KSP bzw. PayPal die Sache dann einstellt. Kann aber auch sein, dass KSP darauf besteht, dass du deine Schilderung nicht beweisen kannst. Womit sie ja recht hätten. Dann würde ich aber zumindest noch die Höhe der Kosten in Frage stellen. Vielleicht kann man sich da in der Mitte einigen.
Kannst du mir das Schreiben von KSP mal im Wortlaut weiterleiten? Gerne auch per E-Mail. E-Mail Adresse bekommst du per PN.
Information für mitlesende Interessierte und ebenfalls Betroffene:
KSP hat bestätigt, dass der Negativsaldo mittlerweile ausgeglichen ist und verzichtet auf die weitere Geltendmachung der Nebenforderungen. Wie üblich "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". Die Angelegenheit ist damit zu unserer Zufriedenheit erledigt.
Bitte mal die fehlenden Daten ergänzen und dann mir nochmal zu Kenntnis rüber schicken.
Wichtig zu wissen wäre noch: War die Mahnung von PayPal am 27.07.2021 die erste, letzte oder einzige Mahnung? Welche Zahlungsfrist wurde in dieser gesetzt?