Macht man sich strafbar wenn man eie Kreditkarte weitergibt?

4 Antworten

Strafrechtlich relevant kann das werden, wenn diese Person mit der Unterschrift des Karteninhabers unterschreibt. Das wäre Urkundenfälschung.

Nö, solange Du bereit bist für die Summe, die da ausgegeben werden soll, gerade zu stehen!

Wenn man unterschreiben muss, darf die Person natürlich nicht deine Unterschrift fälschen. Deshalb stell ich mir die Überlassung schwierig vor. Für Online-Zahlungen ist die Weitergabe legitim, solange du deine Zustimmung gibst.

Wenn die Person wirklich mit deinem Einverständnis handelt, sollte es kein weiteres Problem sein. In der Praxis wird es aber evtl.nicht leicht mit einer fremden Kreditkarte zu zahlen, wenn die Unterschrift verlangt wird. Bei Onlinekäufen wird es hingegen keine Probleme geben.