Macht es bei versuchtem Mord vom Strafrahmen nach StGB einen Unterschied ob man jetzt dreimal eine Person oder drei Personen je einmal zu ermorden versucht?

2 Antworten

Grundsätzlich eher nicht. 3 Einzeltaten. Wobei der Vorsatz subjektiv auf das Opfer gesehen einfacher bei demselben ist. Da der Nachweis einfacher fällt ggf. ne höhere Strafe.

Nein, in beiden Fällen würde die Strafe nicht nach § 23 StGB gemindert, denn der Versuchte Mord ist zu bestrafen wie Mord (§ 211 StGB)und hier sind keine Minderungsgründe für eine Minderung der strafe nach § 23 StGB mehr zu sehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.