Lotteriesteuer auf Online-Gewinnspiel gegen Newsletteranmeldung?

2 Antworten

Lotteriesteuer zahlt der Veranstalter der Lotterie aus den Verkaufseinnahmen der Lose.

Wenn Du einen Gewinn unter den Anmeldern zum Newsletter auslobst, wird keine Lotteriesteuer (mangels Einnahmen) fällig und Probleme kannst Du auch vermeiden, wenn Du es richtig formulierst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Was hat ein Newsletter mit der Lotteriesteuer zu tun?