Lohnt sich Zuverdienst während der Elternzeit erst, wenn kein Anspruch auf Elterngeld mehr besteht?
Lohnt es sich eigentlich erst wieder während der Elternzeit zu arbeiten, wenn man kein Elterngeld mehr bekommt? Oder muss man das nachträglich zurückzahlen? Ich möchte nach einem Jahr, also wenn ich kein Elterngeld mehr bekomme wieder dazuverdienen. Elternzeit habe ich aber für 2 Jahre eingereicht!
1 Antwort
Du beziehst ja für 1 Jahr Elterngeld; ob du es für 1 oder 2 Jahre ausbezahlen lässt, ist irrelevant. Im Elterngeld-Jahr wird jeder Zuverdienst direkt angerechnet - das lohnt sich also gar nicht, da du für wenig Geld mehr einige Stunden arbeiten müsstest. Ab dem 2. Jahr Elternzeit erhältst du ja kein Geld mehr vom Staat - ggf. noch Elterngeld, falls du es hast halbieren lassen; aber das wird in diesem Falle NICHT mit eingerechnet, da du ja den Anspruch auf ein Jahr hast und es nur auf zwei Jahre auszahlen lässt. Das heißt, ab dem 2. Jahr kannst du wieder Geld verdienen. Ob auf 400 Euro-Basis oder in Teilzeit bei deinem vorherigen AG (wie ich es mache), ist dir überlassen. Allerdings darfst du NICHT für die Zeit der Elternzeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten als den, bei dem du in Elternzeit gemeldet bist. Es sei denn, es wird ausdrücklich von diesem erlaubt!