Welche Steuerklasse wird bei Teilzeittätigkeit während der Elternzeit berücksichtig.

2 Antworten

Tretet mal den in den Hintern, der euch zu dieser Lösung geraten hat.

Natürlich hättest Du in der Zeit, die für die Berechnung maßgeblich war, die Steuerklasse III haben sollen und dann in der Zeit wo Du Teilzeit arbeitest die IV, oder die V nehmen sollen.

Also nun schnellstmöglich in die V wechseln.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ja für die Nebentätigkeit wird die selbe Steuerklasse verwendet wie in der Berechnung des Elterngeldes. Sie schreiben das kurz vor der Geburt die Steuerklasse von IV auf III gewechselt wurde, vermutlich war der Wechsel für die Berechnung zu spät. Sie hätten mindestens sieben Monate vor der Geburt des Kindes in die Stkl. III wechseln müssen um vom höheren Netto profitieren zu können. Die Nebentätigkeit wird nach Stkl. V versteuert.