Leistung im Dezember gegeben, Geld im Januar erhalten - welches Jahr gilt für EÜR?

2 Antworten

Für die Umsatzsteuer: 2015, was die Grundlagen für die Umsatzsteuer betrifft, aber 2016 für die Entstehung der Umsatzsteuer, wenn IST-Versteuerung genehmigt wurde. Ansonsten natürlich anders. Der Sachverhaltsdarstellung ist leider nicht Zielführendes zu entnehmen.

Für die Gewerbesteuer und für die Einkommensteuer: Kommt auf die Art der Gewinnermittlung an. Hier wegen 

EÜR

wohl 2016.

Das sind deine Probleme? 

EUR1516 
Fragesteller
 10.09.2016, 14:56

Okay danke. Umsatzsteuer fällt bei mir nicht an, weil der Leistungsempfänger im Ausland sitzt und er die Umsatzsteuerschuld trägt.

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Da gilt das strenge Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG und gehört damit nach 2016.

EUR1516 
Fragesteller
 10.09.2016, 14:55

Danke !

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