Leergut klauen?

4 Antworten

Früher oder später fällt sowas auf. Ich habe Leute erlebt, die die eigene Payback Karte immer drüber gezogen haben. Hat nicht lange gedauert. Wird eine Kündigung geben und dazu ggf. eine Geldstrafe, wenn man herausfindet, wie viel die Person ausgestellt hat.

Das wird auffallen, weil mehr Leergut ausgezahlt wird, als man dann abrechnen kann. Das führt zu Differenzen in den Abrechnungen. Dann wird nachgeforscht, wo das herkommt. Das wird sich aus den Kassenabschlüssen auch recht schnell nachvollziehen lassen.
Was auf ihn zukommt wäre eine fristlose Kündigung, eine Anzeige und Rückforderung der betrügerisch erlangten Gelder.
Zukünftige Berufsaussichten dürften dann auch eher schlecht ausfallen, wer will schon jemanden einstellen, der seinen Arbeitgeber betrügt und beklaut.

Jezzzz 
Fragesteller
 12.07.2023, 23:12

Danke für die schnelle Antwort!!

was kann er dagegen tuen dass es nicht auffällt ( oder vielmehr nicht bestraft wird) es zurück geben? Abarbeiten?

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orgel  13.07.2023, 00:12
@Jezzzz

Das lässt sich nur schwer beurteilen. Als erstes sollte er die Diebstähle umgehend einstellen.

Wie der Arbeitgeber auf eine mögliche Selbstanzeige reagiert, wenn er erklärt was er getan hat, er bereit ist, den Schaden zu ersetzen und ob man ihm dann noch eine zweite Chance gibt, lässt sich nicht einschätzen. Vielleicht ist damit alle ok, vielleicht wird ihm trotzdem gekündigt und eine Anzeige erstattet. Vielleicht ist der Schaden, wenn er recht gering ist, bis jetzt aber auch noch gar nicht aufgefallen.

Ehrlichkeit ist meist der beste Weg.

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Rat2010  13.07.2023, 12:28
@Jezzzz

Dass es auffallen wird und zwar gar nicht so langsam, ist die korrekte Antwort.
Leider sehen es Arbeitgeber auch bei geständigen Mitarbeitern unlocker, wenn die in die Kasse greifen, was dein Freund getan hat.

Selbstanzeige hilft nur beim Finanzamt und auch da nur, wenn sie rechtzeitig kommt und die Form eingehalten wird. Geständigkeit und eventuelles Kollegen hinhängen, die das auch gemacht haben (Stichwort: Kronzeuge), kann einen Richter milde stimmen.

Er hat nur die Chance, seinen Diebstahl sofort einzustellen, was dazu führen könnte, dass der sicher schon bestehende Verdacht nicht bekräftigt wird. Das kann dazu führen, dass der für so was Zuständige im Unternehmen sich anderen, aktuell noch bestehenden Fällen zuwendet und er nicht entdeckt wird. Die Fluktuation sorgt dafür, dass neue Fälle immer wichtiger sind als z. B. zwei Jahre zurückliegende.

Er kann aber nichts dagegen tun, dass seine Taten trotzdem auffallen. Dann muss er das Geld sowieso zurück geben und zusätzlich eine Strafe zahlen. Wegen der dann fristlosen Kündigung ist "Abarbeiten" keine Option.

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ein Kollege von mir arbeitet bei einem Supermarkt an der Kasse und stellt sich selber Pfandbons aus

Aus meiner Sicht gibt es nur zwei Möglichkeiten:

  1. Er macht nichts.
  2. Er geht zum Chef und sagt was ist und zahlt den Schaden zurück.

Im zweiten Fall wird er vermutlich gekündigt, aber er hat Chancen nicht angezeigt zu werden.

Im ersten Fall wird es ganz hart, denn auch wenn es vermutlich um geringe Beträge geht, ist die kriminelle Energie sehr hoch. Er nimmt nämlich nicht einfach etwas weg (z. B. eine Schachtel Zigaretten), sondern er hat zwei tateinheitliche Straftaten begangen. Urkundenfälschung (Herstellung falscher Pfandbonds) und dies zum Zweck der Veruntreuung (er täuscht eine regelgerechte Auszahlung vor, aus der ihm anvertrauten Ladenkasse). Das mehrfach, also als fortgesetzte Tat. Also fristlose Kündigung und dann ein Strafverfahren (§ 267 und § 266 StGB).

Theoretisch beides jeweils mit Freiheitstrafe bis zu 5 Jahren belegt, aber auch wenn es hier höchstwahrscheinlich nur eine Geldstrafe gibt, wird es sein Führungszeugnis ruinieren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Das wird bemerkt, und er wird dann entlassen.