Künstlersozialkasse, EU-Rente

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Soweit mir bekannt ist, liegt der Vorteil der Künstlersozialkasse grade darin, daß der versicherte Künstler nur die halben Beiträge (also fast wie ein Arbeitnehmer) zahlt. Der andere Teil kommt von den Institutionen, die Künstler beschäftigen (Opernhäuser, Rundfunk, Fernsehen usw). Ich meine, daß dies auch für die Erwerbsminderungsrente gilt. Nur wenn der Künstler früher - als Angestellter oder freiwillig Versicherter - in der RentenV andere Rentenbeiträge gezahlt hat, gilt dies für diese Zeiten nicht. Es dürfte auch nicht für die Beiträge in die österreichische RentenV gelten.

Die Frage verstehe ich nicht ganz. Vielleicht hilft dies weiter: Die Künstlersozialkasse ist eine deutsche Einrichtung, die für das von den Mitgliedern jährlich erwartete Einkommen den aktuell in Deutschland gültigen Satz in die Rentenversicherung zahlt (50 % davon vom Mitglied, und 50 % von der Künstlersozialkasse, wie bei Arbeitnehmern). Was sollte eine EU-Rente damit zu tun haben? Bei einem Angestellten in Deutschland zahlt der Arbeitgeber doch auch nicht in eine ausländische Kasse ein. Erwerbsminderungs-Rente gibt es von der Rentenversicherung direkt. Die Künstlersozialkasse hat damit nichts zu tun.

Hi, ich habe auch einmal tiefer ins KSVG geschaut. Eine solche Regelung gibt es dort nicht, im SGB ebenfalls nicht. Es ist, wie Rentenfrau sagt. Der Künstler zahlt die eine Hälfte, die andere Hälfte setzt sich aus der Künstlersozialabgabe zusammen. Steht im Rentenbescheid expliziet drin, dass eine "Verdopplung verweigert" wird? Ich könnte mir vorstellen, dass im Versicherungsverlauf als Beispiel steht "Bemessungsgrundlage 5.000 EUR". Kann es sein, dass Dein Freund sich Folgendes fragt: ja, von den 5000 € habe ich meine Beiträge gezahlt - ca. 50 € im Monat zur RV. Also muss das ganze verdoppelt, also auf Bemessungsgrundlage 10.000 €, werden. Wenn es so ist, würde ich sagen, nee muss nicht, der Beitragssatz ist ja nicht 9,95 %, sondern 19,9%. Die KSK hat ja mit ihrer Künstlersozialabgabe die Hälfte dazu gegeben. Macht Summasummarum, ein Beitrag in Höhe von 19,9%, also monatlich knapp 100€, von der Bemessungsgrundlage in Höhe von 5000 € (und zack, ist die angebliche Verdopplung nur eine Auffüllung auf den Gesamtbeitrag, da wir es ja vorher nur mit einem hälftigen Beitrag zu tun hatten).

Ist es so? Wenn nicht, kannst Du mir gerne mal die dubiose Seite der Rentenberechnung und des Versicherungsverlaufes schicken. Viele Grüße Sara