Kündigungsrecht?

5 Antworten

Recht einfach - ein Arbeitgeber kann in der Probezeit immer ohne Nennung irgendwelcher Gründe eine Kündigung aussprechen.

Ansonsten siehe Antwort @ Schubert610

Ja. In der Probezeit muss kein Kündigungsgrund angegeben werden.

was hat die Probezeit mit dem Führungszeugnis zu tun?
Das Führungszeugnis sollte eigentlich bei der Unterzeichnung vom Arbeitsvertrag schon vorliegen, spätestens bei Arbeitsbeginn.

Ja in der Probezeit kann man jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Klar!

Innerhalb der Probezeit können alle UNBEGRÜNDET kündigen!

Wieso hast Du keine Meldeadresse?

Das ist pflicht!