Kündigung zum 01.03. bestätigt - Verkauf der Aktien erst am 06.03?

1 Antwort

Zunächst einmal legt die fondsgebundene Lebensversicherung nicht in Aktien, sondern in Fonds an.

Der Verkaufsauftrag muss von der Versicherung an die Fondsgesellschaft geschickt werden.

An einem Sonntag gibt es keinen Bürobetrieb bei der Versicherung und im übrigen auch nicht bei der Fondsgesellschaft. Da auch an Börsen an einem Sonntag kein Handel stattfindet, kann auch keine Feststellung eines Fondskurses stattfinden.

Die Bearbeitungszeiten sind mit Sicherheit von der Versicherung vorher mitgeteilt worden und gehen m.E. in Ordnung.