Kündigung durch Boten an der Pforte abgeben?

2 Antworten

Am Besten direkt in der Personalbuchhaltung abgeben gegen Empfangsbekenntnis. Wenn das nicht möglich ist, in den Briefkasten einwerfen.

Wenn der Brief an der Pforte abgegeben werden soll, sollte sich der Bote nicht nur ein mitgebrachtes Empfangskenntnis unterschreiben lassen, sondern auch noch eine Postempfangsvollmacht vorzeigen lassen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Der Bote sollte die Kündigung am besten direkt bei der Personalabteilung abgeben.